Hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums
Hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums sind traditionelle, über einen längeren Zeitraum anerkannte Strukturprinzipien des deutschen Berufsbeamtentums, die Art. 33 Abs. 5 GG schützt. Zu ihnen zählen insbesondere Lebenszeitprinzip, Alimentationsprinzip, Laufbahnprinzip, Leistungsprinzip, Fürsorgepflicht, Treuepflicht, Hauptberuflichkeit und das Streikverbot. Der Gesetzgeber muss diese Grundsätze bei Regelung und Fortentwicklung des Beamtenrechts beachten, besitzt jedoch Gestaltungsspielraum hinsichtlich ihrer zeitgemäßen Ausformung…