Preußisches Dreiklassenwahlrecht
Das preußische Dreiklassenwahlrecht war ein von 1849 bis 1918 geltendes, ungleiches und indirektes Wahlsystem für das preußische Abgeordnetenhaus. Die Urwähler wurden nach der Höhe ihrer direkten Steuerleistung in drei Klassen eingeteilt, die jeweils ungefähr ein Drittel des Steueraufkommens repräsentierten. Jede Klasse bestimmte die gleiche Zahl von Wahlmännern. Dadurch besaßen wenige Höchstbesteuerte erheblich mehr politisches Gewicht…