Wechselwirkungslehre
Die Wechselwirkungslehre verlangt, dass die allgemeinen Gesetze, welche die Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 2 GG beschränken, ihrerseits im Licht der besonderen Bedeutung freier Meinungsbildung ausgelegt und angewendet werden. Grundrecht und Schranke beeinflussen sich wechselseitig: Das Gesetz begrenzt die Äußerungsfreiheit, sein Bedeutungsgehalt wird aber durch das Grundrecht begrenzt. Maßgeblich sind eine grundrechtsfreundliche Auslegung und eine…