Verfassungsrecht

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    Wechselwirkungslehre

    Die Wechselwirkungslehre verlangt, dass die allgemeinen Gesetze, welche die Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 2 GG beschränken, ihrerseits im Licht der besonderen Bedeutung freier Meinungsbildung ausgelegt und angewendet werden. Grundrecht und Schranke beeinflussen sich wechselseitig: Das Gesetz begrenzt die Äußerungsfreiheit, sein Bedeutungsgehalt wird aber durch das Grundrecht begrenzt. Maßgeblich sind eine grundrechtsfreundliche Auslegung und eine…

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    Hecksche Formel

    Die Hecksche Formel grenzt die Kontrolle fachgerichtlicher Entscheidungen durch das Bundesverfassungsgericht ab. Dieses prüft nicht allgemein, ob ein Gericht Tatsachen und einfaches Recht fehlerfrei beurteilt hat. Eingreifen darf es grundsätzlich erst, wenn die Entscheidung spezifisches Verfassungsrecht verletzt, etwa weil sie Bedeutung oder Tragweite eines Grundrechts grundlegend verkennt. Die Formel wahrt damit die Zuständigkeit der Fachgerichte,…

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    Superrevisionsinstanz

    Als Superrevisionsinstanz wird eine Rolle bezeichnet, die dem Bundesverfassungsgericht bei der Prüfung fachgerichtlicher Entscheidungen gerade nicht zukommt. Eine Verfassungsbeschwerde eröffnet keine weitere Instanz zur vollständigen Kontrolle von Tatsachenfeststellung und einfachem Recht. Das Bundesverfassungsgericht prüft vielmehr, ob das angegriffene Urteil spezifisches Verfassungsrecht verletzt, insbesondere Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts verkennt oder auf einer grundsätzlich unrichtigen verfassungsrechtlichen…

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    Vertrauensschutz

    Vertrauensschutz bezeichnet den rechtsstaatlichen Schutz berechtigter Erwartungen gegenüber nachträglichen staatlichen Änderungen. Er folgt insbesondere aus der in Art. 20 Abs. 3 GG verankerten Rechtssicherheit und begrenzt Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung. Geschützt ist nicht jede Hoffnung auf unveränderte Verhältnisse, sondern grundsätzlich nur ein schutzwürdiges Vertrauen, das gegenüber dem Änderungsinteresse des Staates Bestand hat. Im Verwaltungsrecht konkretisieren…

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    Tatsachenbehauptung

    Tatsachenbehauptung ist eine Aussage über konkrete Vorgänge oder Zustände der Vergangenheit oder Gegenwart, deren Wahrheit grundsätzlich mit Beweismitteln überprüft werden kann. Im Äußerungsrecht ist die Abgrenzung zum Werturteil wesentlich: Wahre Tatsachen genießen regelmäßig stärkeren Schutz, während bewusst oder erwiesen unwahre Behauptungen grundsätzlich nicht von der Meinungsfreiheit getragen werden. Maßgeblich bleibt stets der Gesamtkontext. Rechtliche Bedeutung…

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    Werturteil

    Werturteil ist eine Äußerung, die durch persönliche Einschätzung, Stellungnahme oder Dafürhalten geprägt wird und nicht unmittelbar als wahr oder falsch bewiesen werden kann. Werturteile fallen grundsätzlich in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit, auch wenn sie scharf, polemisch oder verletzend formuliert sind. Ihre Zulässigkeit hängt jedoch vom Kontext und der Abwägung mit Persönlichkeitsrecht und Ehrschutz ab. Rechtliche…

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    Schmähkritik

    Schmähkritik ist eine besonders ehrverletzende Form des Werturteils, bei der nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern allein die Diffamierung einer Person im Vordergrund steht. Weil die Einordnung die Meinungsfreiheit weitgehend verdrängt, legt die Rechtsprechung einen engen Maßstab an. Selbst polemische, ungerechte oder maßlos überzogene Kritik ist deshalb nicht automatisch Schmähkritik. Rechtliche Bedeutung Die…

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    Formalbeleidigung

    Formalbeleidigung bezeichnet eine Äußerung, deren beleidigender Gehalt sich aus besonders herabsetzenden, gesellschaftlich absolut missbilligten Ausdrucksformen ergibt. In solchen engen Ausnahmefällen kann der Ehrschutz gegenüber der Meinungsfreiheit regelmäßig überwiegen. Der Begriff darf nicht vorschnell auf jede grobe oder vulgäre Formulierung angewandt werden; auch hier sind Wortlaut, Kontext, Anlass und Adressatenkreis zu berücksichtigen. Rechtliche Bedeutung Formalbeleidigungen können…

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    Recht auf Vergessenwerden

    Recht auf Vergessenwerden bezeichnet den Anspruch, dass personenbezogene Informationen nach Zeitablauf nicht unbegrenzt leicht auffindbar oder weiterverarbeitet werden. Es vermittelt kein allgemeines Recht, historische Tatsachen vollständig aus der Öffentlichkeit zu entfernen. Vielmehr sind Datenschutz, Persönlichkeitsrecht, Informationsfreiheit, Pressefreiheit und das Interesse an einem zugänglichen Archiv im Einzelfall gegeneinander abzuwägen. Rechtliche Bedeutung Datenschutzrechtlich ist insbesondere Art. 17…

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    Persönlichkeitsrecht

    Persönlichkeitsrecht schützt die persönliche Identität, Selbstbestimmung und soziale Geltung eines Menschen. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht wird insbesondere aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG hergeleitet. Es erfasst unter anderem Privat- und Intimsphäre, Ehre, Bild, Stimme, Namen sowie die Befugnis, grundsätzlich selbst über Darstellung und Verwendung persönlicher Informationen zu entscheiden. Rechtliche…