Muss-Vorschrift
Eine Muss-Vorschrift ordnet bei erfüllten Tatbestandsvoraussetzungen zwingend eine bestimmte Rechtsfolge an. Der Behörde verbleibt grundsätzlich kein Ermessen, ob oder wie sie entscheidet. Typische Formulierungen sind muss, ist zu oder wird. Dennoch können unbestimmte Rechtsbegriffe ausgelegt und tatsächliche Voraussetzungen festgestellt werden müssen. Liegen alle Voraussetzungen vor, besteht regelmäßig ein Anspruch auf die gesetzlich vorgesehene Entscheidung; fehlen…