Vertrauensschutz
Vertrauensschutz bezeichnet den rechtsstaatlichen Schutz berechtigter Erwartungen gegenüber nachträglichen staatlichen Änderungen. Er folgt insbesondere aus der in Art. 20 Abs. 3 GG verankerten Rechtssicherheit und begrenzt Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung. Geschützt ist nicht jede Hoffnung auf unveränderte Verhältnisse, sondern grundsätzlich nur ein schutzwürdiges Vertrauen, das gegenüber dem Änderungsinteresse des Staates Bestand hat. Im Verwaltungsrecht konkretisieren…