Notwehr im Völkerrecht
Notwehr im Völkerrecht bezeichnet vor allem das naturgegebene Recht eines Staates auf individuelle oder kollektive Selbstverteidigung gegen einen bewaffneten Angriff nach Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen. Maßnahmen müssen notwendig und verhältnismäßig sein und sind dem Sicherheitsrat unverzüglich anzuzeigen. Kollektive Selbstverteidigung setzt grundsätzlich ein Ersuchen des angegriffenen Staates voraus. Reichweite, Beginn und Grenzen, insbesondere…