Offensichtlich unbegründete Beschwerde
Eine offensichtlich unbegründete Beschwerde ist eine Menschenrechtsbeschwerde, bei der bereits aufgrund einer vorläufigen Prüfung kein vertretbarer Anhaltspunkt für eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention erkennbar ist. Nach Art. 35 Abs. 3 Buchst. a EMRK erklärt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine solche Beschwerde für unzulässig. Der Begriff bedeutet nicht zwingend, dass die Eingabe missbräuchlich oder völlig…