Fortsetzungsfeststellungsklage
Die Fortsetzungsfeststellungsklage dient der gerichtlichen Feststellung, dass ein erledigter Verwaltungsakt rechtswidrig gewesen ist. § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO regelt unmittelbar den Fall, dass sich ein zunächst mit der Anfechtungsklage angegriffener Verwaltungsakt während des Prozesses erledigt. Für bereits vor Klageerhebung erledigte Verwaltungsakte und erledigte Verpflichtungsbegehren wird die Vorschrift entsprechend angewandt. Zulässig ist die Klage…