Relative Revisionsgründe
Relative Revisionsgründe sind Rechtsfehler eines Strafurteils, bei denen eine Aufhebung voraussetzt, dass das Urteil auf der Gesetzesverletzung beruht. Anders als bei den abschließend aufgezählten absoluten Revisionsgründen wird dieser Zusammenhang nicht unwiderlegbar vermutet. Das Revisionsgericht prüft, ob ohne den Fehler möglicherweise anders entschieden worden wäre. Relative Revisionsgründe können Verstöße gegen Verfahrensrecht oder materielles Recht betreffen. Sie…