Anklageerhebung
Anklageerhebung ist die Erhebung der öffentlichen Klage durch die Staatsanwaltschaft mittels Einreichung einer Anklageschrift beim zuständigen Gericht. Nach § 170 Abs. 1 StPO erfolgt sie, wenn die Ermittlungen hierfür genügenden Anlass bieten, also grundsätzlich hinreichender Tatverdacht besteht. Mit der Anklageerhebung wird der Beschuldigte zum Angeschuldigten; anschließend prüft das Gericht im Zwischenverfahren, ob das Hauptverfahren eröffnet…