Hehlerei
Hehlerei begeht nach § 259 StGB, wer eine Sache, die ein anderer durch Diebstahl oder eine sonstige gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft, sich oder einem Dritten verschafft, absetzt oder beim Absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern. Der Tatbestand erhält eine durch die Vortat geschaffene rechtswidrige Vermögenslage aufrecht. Der…