Aussageverweigerungsrecht
Das Aussageverweigerungsrecht ist das Recht des Beschuldigten, sich zu dem gegen ihn erhobenen Tatvorwurf nicht äußern zu müssen. Er darf vollständig schweigen, einzelne Fragen unbeantwortet lassen und braucht sein Schweigen nicht zu begründen. Das Recht gilt im gesamten Strafverfahren und schützt den Beschuldigten davor, aktiv zu seiner eigenen Überführung beitragen zu müssen. Es beseitigt jedoch…