Hauptverfahren im Strafprozess
Das Hauptverfahren im Strafprozess beginnt mit dem gerichtlichen Beschluss, das Hauptverfahren zu eröffnen. Es schließt an das Zwischenverfahren an und umfasst insbesondere die Vorbereitung und Durchführung der Hauptverhandlung. Dort erhebt das Gericht die entscheidungserheblichen Beweise und entscheidet über den angeklagten Tatvorwurf. Der Angeklagte kann sich verteidigen, schweigen und Beweisanträge stellen. Das Hauptverfahren endet regelmäßig durch…