Prognoserisiko
Prognoserisiko bezeichnet im Schadensersatzrecht das Risiko, dass eine fachlich vertretbare Prognose über Reparaturkosten, Reparaturweg oder Schadensumfang später nicht vollständig zutrifft. Trifft der Geschädigte seine Entscheidung auf Grundlage eines ordnungsgemäßen Gutachtens und ohne erkennbare Fehler, werden nachträgliche Abweichungen grundsätzlich dem Schädiger zugerechnet. Der Geschädigte soll nicht deshalb weniger Ersatz erhalten, weil sich die Wiederherstellung im Nachhinein…