Einspruchsfrist im Bußgeldverfahren
Einspruchsfrist im Bußgeldverfahren ist die gesetzliche Frist, innerhalb der der Betroffene einen Bußgeldbescheid anfechten kann. Sie beträgt grundsätzlich zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids. Der Einspruch muss rechtzeitig bei der Behörde eingehen, die den Bußgeldbescheid erlassen hat; die bloße Absendung genügt nicht. Wird die Frist versäumt, wird der Bescheid regelmäßig rechtskräftig, sofern nicht ausnahmsweise Wiedereinsetzung…