| | | |

Unkostenpauschale

Unkostenpauschale ist ein im Verkehrsunfallrecht häufig verlangter pauschaler Ersatz für kleinere unfallbedingte Aufwendungen des Geschädigten. Dazu zählen etwa Porto, Telefonkosten und Fahrten zur Abwicklung des Schadens. Statt jeden geringen Einzelbetrag zu belegen, erkennen Gerichte häufig eine maßvolle Pauschale an. Ihre Höhe ist gesetzlich nicht festgelegt und kann regional unterschiedlich beurteilt werden. Höhere konkrete Aufwendungen müssen regelmäßig einzeln nachgewiesen werden; eine automatische Pauschale in beliebiger Höhe besteht nicht.

Rechtliche Einordnung

Die Pauschale wird als Teil des erforderlichen Schadensersatzes nach §§ 249 ff. BGB anerkannt und nach § 287 ZPO geschätzt.

Bedeutung und Abgrenzung

Sie umfasst keine größeren eigenständigen Schadenspositionen wie Mietwagen-, Gutachter- oder Rechtsanwaltskosten. Diese sind getrennt darzulegen und nach ihren eigenen Voraussetzungen zu prüfen.

Beispiel

Nach einem unverschuldeten Unfall entstehen dem Geschädigten mehrere Telefon-, Kopier- und Portokosten. Er verlangt hierfür eine von der örtlichen Rechtsprechung anerkannte allgemeine Kostenpauschale.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Pauschale?

Es gibt keinen bundeseinheitlich festgeschriebenen Betrag; Gerichte sprechen häufig einen niedrigen zweistelligen Betrag zu.

Sind Belege erforderlich?

Für die übliche Pauschale regelmäßig nicht. Wer höhere tatsächliche Kosten verlangt, muss sie nachvollziehbar belegen.

Wird sie bei Mithaftung gekürzt?

Ja. Als quotenabhängige Schadensposition wird sie grundsätzlich entsprechend der Haftungsquote reduziert.

Verwandte Begriffe und Quellen

Verkehrsunfall, Schadensersatz, Halterhaftung, Haftungsquote bei Verkehrsunfällen, Wirtschaftlicher Totalschaden und Kfz-Haftpflichtversicherung

Vertiefende Informationen bietet verkehrsrecht-faq.de. Maßgebliche Rechtsgrundlagen finden sich insbesondere im Straßenverkehrsgesetz, in der Straßenverkehrs-Ordnung, im Ordnungswidrigkeitengesetz, in der Bußgeldkatalog-Verordnung, in der Fahrerlaubnis-Verordnung und im Bürgerlichen Gesetzbuch.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge