Letter of Intent
Ein Letter of Intent ist eine meist schriftliche Absichtserklärung im Vorfeld komplexer Vertragsverhandlungen. Er hält Verhandlungsstand, Ziele, Zeitplan oder Prüfungen fest, ohne regelmäßig bereits zum Abschluss des Hauptvertrags zu verpflichten. Einzelne Bestimmungen können dennoch verbindlich sein, etwa Vertraulichkeit, Exklusivität, Kostenverteilung oder anwendbares Recht. Entscheidend sind Wortlaut und Gesamtumstände. Eine unberechtigte Beendigung fortgeschrittener Verhandlungen kann unabhängig davon vorvertragliche Schadensersatzansprüche auslösen.
Rechtliche Grundlagen
Die Bezeichnung allein entscheidet nicht. Verbindliche und unverbindliche Teile sollten klar getrennt werden; Widersprüche erhöhen Auslegungs- und Haftungsrisiken.
Verfassungsrechtlicher Bezug
Privatautonomie erlaubt abgestufte Bindungen. Transparenz schützt beide Seiten davor, entweder zu früh verpflichtet oder trotz erweckten Vertrauens folgenlos enttäuscht zu werden.
Beispiel
Zwei Unternehmen erklären den geplanten Unternehmenskauf als unverbindlich, vereinbaren aber verbindlich sechs Wochen Exklusivität und Geheimhaltung.
Häufige Fragen
Ist ein Letter of Intent immer unverbindlich?
Nein. Einzelne Klauseln oder ausnahmsweise die gesamte Vereinbarung können bindend sein.
Ist eine bestimmte Form vorgeschrieben?
Grundsätzlich nicht; für bindende Inhalte können besondere Formvorschriften gelten.
Was passiert beim Verhandlungsabbruch?
Bei treuwidrig enttäuschtem Vertrauen kann Ersatz des Vertrauensschadens geschuldet sein.
Weiterführende Hinweise
Siehe auch Zivilrecht, Vertragsfreiheit, Willenserklärung, Formfreiheit, Nichtigkeit und Angebot. Vertiefend: Zivilrecht FAQ, Grundrechte FAQ und Das Grundgesetz.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.