| |

Optionsvertrag

Ein Optionsvertrag räumt einer Partei das Recht ein, durch einseitige Erklärung einen Hauptvertrag zustande zu bringen oder ein bestehendes Vertragsverhältnis zu verlängern. Der andere Teil ist für die vereinbarte Dauer gebunden, während der Optionsberechtigte frei über die Ausübung entscheidet. Inhalt des künftigen Vertrags, Ausübungsfrist und Form müssen hinreichend bestimmt sein. Unterliegt der Hauptvertrag einer gesetzlichen Form, kann diese auch für Optionsvereinbarung und Ausübungserklärung maßgeblich sein.

Rechtliche Grundlagen

Die Option ist von einem bloßen Angebot und einem Vorvertrag abzugrenzen. Ihre Konstruktion richtet sich nach Vertragsauslegung und dem konkreten Leistungstyp.

Verfassungsrechtlicher Bezug

Optionsbindungen beschränken zeitweise die Vertragsfreiheit des Verpflichteten, beruhen aber auf privatautonomer Zustimmung. Klarheit und zeitliche Begrenzung sichern Verhältnismäßigkeit.

Beispiel

Ein Mietvertrag gibt dem Mieter das Recht, die Laufzeit durch fristgerechte Erklärung um drei Jahre zu verlängern. Der Vermieter benötigt keine weitere Zustimmung.

Häufige Fragen

Ist eine Option dasselbe wie ein Angebot?

Nicht zwingend. Sie kann vertraglich gesichert sein und dadurch eine stärkere Bindung erzeugen.

Wie wird sie ausgeübt?

Durch rechtzeitige, inhaltlich eindeutige Erklärung in der vereinbarten oder gesetzlichen Form.

Kann die Option übertragen werden?

Das hängt von Vertrag, Zweck und persönlicher Bindung ab.

Weiterführende Hinweise

Siehe auch Zivilrecht, Vertragsfreiheit, Willenserklärung, Formfreiheit, Nichtigkeit und Angebot. Vertiefend: Zivilrecht FAQ, Grundrechte FAQ und Das Grundgesetz.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • |

    Kunstfehler

    Kunstfehler ist eine traditionelle, heute rechtlich weniger präzise Bezeichnung für einen ärztlichen Behandlungsfehler. Gemeint ist eine medizinische Maßnahme, die gegen die anerkannten Regeln der ärztlichen Kunst beziehungsweise den geschuldeten fachlichen Standard verstößt. Der Begriff sagt noch nichts über Schwere, Verschulden, Schaden oder Kausalität aus. In Gesetz, Rechtsprechung und Fachsprache wird deshalb überwiegend der Begriff Behandlungsfehler…

  • | |

    Mieterhöhungsverlangen

    Mieterhöhungsverlangen Mieterhöhungsverlangen ist die Erklärung, mit der der Vermieter die Zustimmung des Mieters zu einer Erhöhung der Wohnraummiete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangt. Es muss in Textform erfolgen, begründet sein und gesetzliche Wartefristen, Kappungsgrenze sowie Vergleichsmiete beachten. Als Begründungsmittel kommen insbesondere Mietspiegel, Mietdatenbank, Sachverständigengutachten oder Vergleichswohnungen in Betracht. Stimmt der Mieter nicht zu, kann der…

  • | | | |

    Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall

    Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall sind Aufwendungen für ein Ersatzfahrzeug, das der Geschädigte während des unfallbedingten Ausfalls seines eigenen Fahrzeugs anmietet. Sie können als Herstellungsaufwand nach § 249 BGB ersatzfähig sein, soweit Anmietung, Fahrzeugklasse, Tarif und Mietdauer erforderlich und wirtschaftlich angemessen waren. Der Geschädigte muss im Rahmen des Zumutbaren günstigere Angebote berücksichtigen. Eigene ersparte Aufwendungen oder eine…

  • |

    Grundurteil

    Grundurteil ist eine gerichtliche Zwischenentscheidung, die bei einem nach Grund und Höhe streitigen Anspruch zunächst nur verbindlich feststellt, dass der Anspruch dem Grunde nach besteht. Über die konkrete Höhe wird anschließend im Betragsverfahren entschieden. Ein Grundurteil ist zweckmäßig, wenn die Haftungsfrage entscheidungsreif ist und für die Bezifferung noch umfangreiche Ermittlungen erforderlich sind. Es muss zumindest…

  • |

    Nestmodell

    Das Nestmodell ist eine Betreuungsform nach der Trennung, bei der die Kinder dauerhaft in der bisherigen Familienwohnung bleiben und die Eltern abwechselnd dort wohnen und sie betreuen. Anders als beim Wechselmodell wechseln damit nicht die Kinder, sondern die Eltern ihren Aufenthaltsort. Das Modell beruht regelmäßig auf einer Vereinbarung der Eltern; einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt…

  • |

    Einrede

    Eine Einrede ist ein Gegenrecht, das die Durchsetzbarkeit eines bestehenden Anspruchs hemmt, wenn der Berechtigte sich darauf beruft. Der Anspruch selbst erlischt dadurch grundsätzlich nicht. Zu unterscheiden sind dauerhafte Einreden, etwa die Verjährungseinrede, und vorübergehende Einreden wie das Zurückbehaltungsrecht. Im Zivilprozess berücksichtigt das Gericht eine Einrede regelmäßig nicht von Amts wegen. Der Schuldner muss die…