Nutzungsvergütung nach dem Gewaltschutzgesetz
Nutzungsvergütung nach dem Gewaltschutzgesetz ist eine mögliche Zahlung für die alleinige Nutzung einer gemeinsam genutzten Wohnung, die dem Gewaltopfer nach § 2 Gewaltschutzgesetz überlassen wurde. Nach Absatz 5 kann der Täter eine Vergütung verlangen, soweit dies der Billigkeit entspricht. Der Anspruch entsteht nicht automatisch in Höhe einer üblichen Miete; maßgeblich sind die konkreten Umstände. Die…