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Näherungsverbot

Ein Näherungsverbot ist eine verbindliche Schutzregelung, die einer Person untersagt, sich einem bestimmten Betroffenen oder einem bezeichneten Ort innerhalb eines festgelegten Bereichs zu nähern. Im Gewaltschutz kann das Gericht insbesondere den Aufenthalt in einem bestimmten Umkreis der Wohnung oder an regelmäßig besuchten Orten verbieten. Entscheidend sind die gesetzliche Grundlage und der genaue Inhalt des Beschlusses. Das Verbot soll weitere Übergriffe verhindern, muss hinreichend bestimmt und verhältnismäßig sein und ist regelmäßig zeitlich begrenzt.

Abstand und räumlicher Schutz

§ 1 GewSchG ermöglicht verschiedene räumliche Verbote. Ein bestimmter Abstand gilt nicht automatisch in jedem Verfahren; das Gericht muss den Schutzbereich passend festlegen. Ein zufälliges Zusammentreffen ist anhand des konkreten Verbots zu bewerten. Das Verbot kann mit einer Kontaktbeschränkung verbunden werden.

Beispiel

Das Gericht untersagt dem Täter, sich im bezeichneten Umkreis der Wohnung des Opfers aufzuhalten. Der Täter darf dort auch nicht warten, um eine Begegnung herbeizuführen.

FAQ

Gibt es einen gesetzlichen Standardabstand?

Nein. Die konkrete Reichweite ergibt sich aus der Anordnung.

Kann auch der Arbeitsplatz geschützt werden?

Ja. Regelmäßig aufgesuchte Orte können bei erfüllten Voraussetzungen einbezogen werden.

Ist ein Näherungsverbot ein Kontaktverbot?

Beide können sich ergänzen, regeln aber unterschiedliche Handlungen.

Verwandte Begriffe

Nachstellung · Wohnungsverweisung · Körperverletzung · Familienrecht · Verhältnismäßigkeitsgrundsatz · Ehewohnung

Quellen und weiterführende Informationen

Gewaltschutzgesetz · Familienrecht-FAQ: Gewaltschutz

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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