Betretungsverbot
Ein Betretungsverbot ist eine rechtlich verbindliche Untersagung, bestimmte Räume, Grundstücke oder andere räumlich abgegrenzte Bereiche zu betreten. Im Gewaltschutz kann das Familiengericht dem Täter nach § 1 Gewaltschutzgesetz insbesondere das Betreten der Wohnung des Opfers verbieten. Polizeiliche Betretungsverbote beruhen dagegen auf den jeweiligen öffentlich-rechtlichen Befugnissen. Voraussetzungen, Dauer und Durchsetzung unterscheiden sich nach der Rechtsgrundlage. Ein…