Restwert eines Kraftfahrzeugs
Restwert eines Kraftfahrzeugs ist der Marktwert, den ein unfallbeschädigtes Fahrzeug im vorhandenen Zustand noch besitzt. Er wird bei der Totalschadenabrechnung grundsätzlich vom Wiederbeschaffungswert abgezogen und bestimmt dadurch den ersatzfähigen Wiederbeschaffungsaufwand. Maßgeblich ist regelmäßig der regionale allgemeine Markt, den ein Geschädigter ohne besondere Mühen erreichen kann. Ein rechtzeitig vor der Veräußerung übermitteltes, konkretes und zumutbares höheres…