Umgangskosten
Umgangskosten sind Aufwendungen, die einem Elternteil durch die Wahrnehmung des persönlichen Kontakts mit seinem Kind entstehen. Dazu gehören insbesondere Fahrt-, Übernachtungs-, Verpflegungs- und gegebenenfalls erhöhte Wohnkosten. Grundsätzlich trägt jeder Elternteil seine eigenen Umgangskosten. Im Unterhaltsrecht können außergewöhnlich hohe und notwendige Belastungen jedoch den unterhaltsrechtlich verfügbaren Betrag beeinflussen oder einen Mehrbedarf des Kindes begründen. Maßgeblich sind stets Zumutbarkeit, Einkommen, Entfernung, Umgangsregelung und Kindeswohl.
Rechtliche Bedeutung
Umgangskosten sind von gewöhnlichen Lebenshaltungskosten während der Betreuungszeit zu unterscheiden. Eine automatische hälftige Erstattung durch den anderen Elternteil sieht das Gesetz nicht vor.
Voraussetzungen und Folgen
Bei der Unterhaltsberechnung können unvermeidbare erhebliche Fahrtkosten berücksichtigt werden, wenn sonst der verfassungsrechtlich geschützte Umgang praktisch erschwert würde. Umfang und Nachweise sind im Einzelfall zu prüfen.
Beispiel
Der Vater fährt für jedes Umgangswochenende 500 Kilometer. Bei der Berechnung seiner Leistungsfähigkeit werden die notwendigen, angemessenen Fahrtkosten gesondert geprüft.
Häufige Fragen
Muss der betreuende Elternteil Fahrtkosten zahlen?
Regelmäßig nicht. Eine Kostenbeteiligung kann vereinbart werden oder sich in besonderen Ausnahmefällen aus den Gesamtumständen ergeben.
Mindern Umgangskosten immer den Kindesunterhalt?
Nein. Nur notwendige und angemessene Belastungen können berücksichtigt werden; der Mindestunterhalt besitzt besonderes Gewicht.
Wer trägt Kosten einer begleiteten Übergabe?
Das hängt von Träger, gerichtlicher Regelung und konkreter Kostenentscheidung ab.
Weiterführende Hinweise
Ergänzend sind die Wörterbuchartikel Selbstbehalt, Trennungsunterhalt, Kindeswille und Getrenntleben hilfreich. Vertiefende, nicht werbliche Informationen bieten info-familienrecht.de sowie die dort genannten gesetzlichen Grundlagen.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.