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Mehrbedarf

Mehrbedarf ist ein regelmäßig oder über längere Zeit anfallender zusätzlicher Unterhaltsbedarf, der im pauschalen laufenden Unterhalt nicht oder nicht vollständig enthalten ist. Beim Kindesunterhalt können hierzu etwa dauerhafte Kosten einer medizinisch notwendigen Behandlung, einer besonderen Förderung oder einer angemessenen Betreuung gehören. Anders als Sonderbedarf ist Mehrbedarf vorhersehbar und fortlaufend. Er muss sachlich gerechtfertigt sein und wird grundsätzlich von beiden Eltern anteilig nach ihren Einkommensverhältnissen getragen.

Rechtliche Bedeutung

Mehrbedarf erhöht den konkreten Gesamtbedarf des Kindes. Vor einer Umlage sind bedarfsdeckende Leistungen und zumutbare günstigere Möglichkeiten zu berücksichtigen.

Voraussetzungen und Folgen

Der betreuende Elternteil haftet für Mehrbedarf häufig ebenfalls anteilig in Geld. Quoten richten sich nach bereinigten Einkommen und Selbstbehalten.

Beispiel

Ein Kind besucht aus notwendigen Betreuungsgründen dauerhaft eine kostenpflichtige Kindertagesstätte. Die nicht anderweitig gedeckten Beiträge können Mehrbedarf darstellen.

Häufige Fragen

Ist Nachhilfe immer Mehrbedarf?

Nein. Sie muss pädagogisch erforderlich und kostenmäßig angemessen sein.

Was unterscheidet Mehr- und Sonderbedarf?

Mehrbedarf fällt regelmäßig an; Sonderbedarf entsteht unregelmäßig und überraschend.

Wer zahlt den Mehrbedarf?

Grundsätzlich beide Eltern im Verhältnis ihrer Leistungsfähigkeit.

Weiterführende Hinweise

Verwandte Begriffe sind Selbstbehalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Elternzeit.

Vertiefend: § 1610 BGB.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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