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Beschlagnahme

Die Beschlagnahme ist die hoheitliche Sicherstellung eines Gegenstands gegen den Willen des Gewahrsamsinhabers, damit er im Strafverfahren als Beweismittel oder zur Sicherung einer späteren Einziehung zur Verfügung steht. Sie darf nur auf gesetzlicher Grundlage erfolgen und unterliegt dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Häufig geht ihr eine freiwillige Sicherstellung voraus; fehlt deren Einverständnis, kommt eine Beschlagnahme in Betracht.

Zweck der Beschlagnahme

Gegenstände können für die Beweisführung, eine spätere Einziehung oder zur Sicherung von Vermögenswerten benötigt werden. Die Maßnahme ist Teil des Ermittlungsverfahrens.

Richterliche Anordnung

Die Beschlagnahme bedarf grundsätzlich einer richterlichen Anordnung. Bei Gefahr im Verzug sind Ausnahmen möglich; die gerichtliche Kontrolle bleibt besonders wichtig.

Beispiel

Ein bei einer Durchsuchung gefundenes Mobiltelefon wird gegen den Willen des Inhabers als mögliches Beweismittel beschlagnahmt.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zur Sicherstellung?

Die Sicherstellung beruht regelmäßig auf freiwilliger Herausgabe, die Beschlagnahme auf hoheitlichem Zugriff.

Kann man sich wehren?

Betroffene können die Rechtmäßigkeit gerichtlich überprüfen lassen.

Verwandte Begriffe

Durchsuchung, Ermittlungsverfahren, Beschuldigter, Strafprozessrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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