Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

Das Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, ist ein Girokonto mit gesetzlichem Schutz vor Kontopfändungen. Es gewährleistet dem Kontoinhaber einen monatlichen Grundfreibetrag, über den er trotz Pfändung verfügen kann. Auf Antrag muss eine Bank ein bestehendes Girokonto grundsätzlich als P-Konto führen. Der Schutz kann sich bei Unterhaltspflichten oder bestimmten Sozialleistungen durch Bescheinigungen und gerichtliche Entscheidungen erhöhen.

Funktion und Voraussetzungen

Das P-Konto schützt vor allem laufende Mittel zum Lebensunterhalt. Nicht verbrauchte geschützte Beträge können im gesetzlich geregelten Umfang übertragen werden.

Beispiel

Nach einer Kontopfändung verlangt ein Schuldner von seiner Bank die Umwandlung seines Girokontos in ein P-Konto.

Häufige Fragen

Schützt ein P-Konto unbegrenzt?

Nein. Der Schutz ist betragsmäßig und zeitlich gesetzlich begrenzt.

Verwandte Begriffe

Kontopfändung, Pfändungsfreigrenze, Zwangsvollstreckung, Forderungspfändung

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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