Irrtum
Irrtum: Ein Irrtum ist eine unbewusste Abweichung zwischen Vorstellung und Wirklichkeit, die zur Anfechtung einer Willenserklärung berechtigen kann.
Bedeutung und Voraussetzungen
Ein Inhaltsirrtum betrifft die Bedeutung der Erklärung, ein Erklärungsirrtum die Erklärungshandlung. Ein Eigenschaftsirrtum kann verkehrswesentliche Eigenschaften einer Person oder Sache betreffen. Nicht jeder Motivirrtum ist erheblich.
Beispiel
Ein Verkäufer schreibt versehentlich 100 statt 1.000 Euro. Darin kann ein Erklärungsirrtum liegen.
Abgrenzung
Für die rechtliche Einordnung sind stets die Voraussetzungen des konkreten Rechtsgeschäfts, Vertrags oder gesetzlichen Tatbestands zu prüfen.
Häufige Fragen
Entsteht die Rechtsfolge automatisch?
Das hängt vom jeweiligen Tatbestand ab. Häufig sind weitere Voraussetzungen, Erklärungen oder Fristen zu beachten.
Verwandte Begriffe
Willenserklärung · Anfechtung · Vollmacht · Schuldverhältnis · Anspruch
Quellen
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.