|

Irrtum

Irrtum: Ein Irrtum ist eine unbewusste Abweichung zwischen Vorstellung und Wirklichkeit, die zur Anfechtung einer Willenserklärung berechtigen kann.

Bedeutung und Voraussetzungen

Ein Inhaltsirrtum betrifft die Bedeutung der Erklärung, ein Erklärungsirrtum die Erklärungshandlung. Ein Eigenschaftsirrtum kann verkehrswesentliche Eigenschaften einer Person oder Sache betreffen. Nicht jeder Motivirrtum ist erheblich.

Beispiel

Ein Verkäufer schreibt versehentlich 100 statt 1.000 Euro. Darin kann ein Erklärungsirrtum liegen.

Abgrenzung

Für die rechtliche Einordnung sind stets die Voraussetzungen des konkreten Rechtsgeschäfts, Vertrags oder gesetzlichen Tatbestands zu prüfen.

Häufige Fragen

Entsteht die Rechtsfolge automatisch?

Das hängt vom jeweiligen Tatbestand ab. Häufig sind weitere Voraussetzungen, Erklärungen oder Fristen zu beachten.

Verwandte Begriffe

Willenserklärung · Anfechtung · Vollmacht · Schuldverhältnis · Anspruch

Quellen

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

Ähnliche Beiträge