Tatbestandsmäßigkeit
Tatbestandsmäßigkeit: Tatbestandsmäßigkeit liegt vor, wenn das Verhalten des Täters sämtliche objektiven und subjektiven Merkmale eines Straftatbestands erfüllt.
Einordnung
Der Begriff gehört zum deutschen Strafrecht. Ausgangspunkt ist das Strafgesetzbuch; daneben bestehen zahlreiche strafrechtliche Nebengesetze.
Prüfung
Eine Straftat wird grundsätzlich anhand von Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld geprüft. Zum Tatbestand gehören objektive und subjektive Merkmale.
Beispiel
Wer eine fremde bewegliche Sache wegnimmt, kann den objektiven Tatbestand eines Diebstahls verwirklichen; zusätzlich sind insbesondere Vorsatz und Zueignungsabsicht zu prüfen.
Häufige Fragen
Führt jeder erfüllte Tatbestand zur Strafe?
Nein. Zusätzlich müssen Rechtswidrigkeit und Schuld vorliegen.
Wo stehen Straftatbestände?
Vor allem im StGB, aber auch in strafrechtlichen Nebengesetzen.
Verwandte Begriffe
Straftat, Straftatbestand, Tatbestandsmäßigkeit, Objektiver Tatbestand, Vorsatz
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