Leichtfertigkeit

Leichtfertigkeit bezeichnet eine besonders schwere Form der Fahrlässigkeit, bei der sich die Pflichtwidrigkeit geradezu aufdrängt. Der Begriff gehört zum Allgemeinen Teil des Strafrechts und bestimmt Voraussetzungen, Zurechnung oder persönliche Verantwortlichkeit einer Straftat. Seine genaue Einordnung entscheidet häufig darüber, ob und wegen welcher Beteiligungs- oder Begehungsform ein Täter strafbar ist. Maßgeblich sind das Strafgesetzbuch und die hierzu entwickelte strafgerichtliche Rechtsprechung. Der Begriff ist für Aufbau und Ergebnis der strafrechtlichen Prüfung regelmäßig von zentraler Bedeutung.

Rechtliche Bedeutung

Die rechtliche Bedeutung folgt insbesondere aus dem Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuchs und der strafgerichtlichen Rechtsprechung.

Voraussetzungen und Folgen

Sie ist bei einzelnen Straftatbeständen ausdrücklich Voraussetzung einer erhöhten Strafbarkeit

Beispiel

Der Täter ignoriert offensichtlichste Warnzeichen für eine erhebliche Gefahr

Häufige Fragen

Welche Rechtsgrundlagen sind maßgeblich?

Entscheidend sind insbesondere die Vorschriften des Allgemeinen Teils des StGB sowie die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.

Warum ist die Abgrenzung wichtig?

Von ihr hängen Tatbestand, Vorsatz, Schuld, Beteiligungsform oder die Möglichkeit einer Strafbefreiung ab.

Verwandte Begriffe

Strafrecht, Vorsatz, Tatbestand

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Putativnotwehr

    Putativnotwehr bezeichnet einen Erlaubnistatbestandsirrtum, bei dem der Täter irrig eine gegenwärtige rechtswidrige Angriffslage annimmt. Der Begriff gehört zum Allgemeinen Teil des Strafrechts und bestimmt Voraussetzungen, Zurechnung oder persönliche Verantwortlichkeit einer Straftat. Seine genaue Einordnung entscheidet häufig darüber, ob und wegen welcher Beteiligungs- oder Begehungsform ein Täter strafbar ist. Maßgeblich sind das Strafgesetzbuch und die hierzu…

  • |

    Durchsuchung

    Eine Durchsuchung ist eine strafprozessuale Ermittlungsmaßnahme, bei der Räume, Personen oder Sachen nach Beweismitteln, einem Beschuldigten oder zu beschlagnahmenden Gegenständen durchsucht werden. Sie greift regelmäßig in die Unverletzlichkeit der Wohnung und weitere Grundrechte ein. Deshalb benötigt sie eine gesetzliche Grundlage und ist grundsätzlich durch einen Richter anzuordnen. Bei Gefahr im Verzug können gesetzlich bestimmte Behörden…

  • | |

    Verbrechen gegen die Menschlichkeit

    Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind bestimmte schwere Taten, die im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung und in Kenntnis dieses Angriffs begangen werden. Dazu zählen etwa Tötung, Versklavung, Vertreibung, Folter, Vergewaltigung, Verfolgung und zwangsweises Verschwindenlassen. Anders als Kriegsverbrechen setzen sie keinen bewaffneten Konflikt voraus. Verantwortlich sind natürliche Personen; die Taten können vor…

  • |

    Notwehr

    Notwehr: Notwehr ist die erforderliche Verteidigung gegen einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff. Einordnung Der Begriff gehört zur Prüfung einer Straftat. Maßgeblich sind das StGB und die allgemeinen strafrechtlichen Grundsätze. Bedeutung Nach der Tatbestandsmäßigkeit werden insbesondere Rechtswidrigkeit und Schuld geprüft. Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe können die Bewertung verändern. Beispiel Wer einen Angreifer in erforderlicher Weise abwehrt, kann durch…

  • Täterschaft

    Täterschaft bezeichnet die strafrechtlich verantwortliche Begehung einer Tat als eigener Täter. Nach § 25 StGB kann eine Straftat allein, durch einen anderen oder gemeinschaftlich mit mehreren begangen werden. Formen der Täterschaft Das Gesetz unterscheidet unmittelbare Täterschaft, mittelbare Täterschaft und Mittäterschaft. Maßgeblich ist häufig, wer das Tatgeschehen beherrscht und die Tat als eigene will. Abgrenzung zur…

  • |

    Subjektiver Tatbestand

    Subjektiver Tatbestand: Der subjektive Tatbestand umfasst die inneren Merkmale einer Straftat, insbesondere Vorsatz und gegebenenfalls besondere Absichten. Einordnung Der Begriff gehört zur Prüfung von Straftatbeständen. Maßgeblich sind das StGB und die hierzu entwickelten allgemeinen strafrechtlichen Grundsätze. Bedeutung Für eine Strafbarkeit müssen die gesetzlichen Voraussetzungen im konkreten Fall erfüllt sein. Enge Bezüge bestehen zu Objektivem Tatbestand,…