Beendeter Versuch

Beendeter Versuch bezeichnet einen Versuch, bei dem der Täter glaubt, bereits alles zur Erfolgsherbeiführung Erforderliche getan zu haben. Der Begriff gehört zum Allgemeinen Teil des Strafrechts und bestimmt Voraussetzungen, Zurechnung oder persönliche Verantwortlichkeit einer Straftat. Seine Einordnung entscheidet häufig darüber, ob und wegen welcher Beteiligungs- oder Begehungsform ein Täter strafbar ist. Maßgeblich sind das Strafgesetzbuch und die hierzu entwickelte strafgerichtliche Rechtsprechung. Der Begriff ist für Aufbau und Ergebnis der strafrechtlichen Prüfung regelmäßig von Bedeutung.

Rechtliche Bedeutung

Die rechtliche Bedeutung folgt insbesondere aus dem Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuchs und der strafgerichtlichen Rechtsprechung.

Voraussetzungen und Folgen

Strafbefreiender Rücktritt verlangt grundsätzlich, dass der Täter die Vollendung verhindert oder sich ernsthaft darum bemüht

Beispiel

Nach einer gefährlichen Handlung ruft der Täter Hilfe und verhindert den Tod

Häufige Fragen

Welche Rechtsgrundlagen sind maßgeblich?

Entscheidend sind insbesondere die Vorschriften des Allgemeinen Teils des StGB sowie die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.

Warum ist die Abgrenzung wichtig?

Von ihr hängen Tatbestand, Vorsatz, Schuld, Beteiligungsform oder die Möglichkeit einer Strafbefreiung ab.

Verwandte Begriffe

Strafrecht, Vorsatz, Tatbestand

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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