Risikozusammenhang

Risikozusammenhang verlangt bei Fahrlässigkeitsdelikten, dass sich im tatbestandlichen Erfolg gerade das durch die Pflichtverletzung geschaffene rechtlich missbilligte Risiko verwirklicht. Er ordnet eine bestimmte Fallgestaltung in das System strafrechtlicher Verantwortlichkeit ein und grenzt sie von verwandten Konstellationen ab. Seine Anwendung kann Tatbestand, Zurechnung, Rechtswidrigkeit oder Schuld und damit das Ergebnis der Strafbarkeitsprüfung beeinflussen. Maßgeblich sind die gesetzlichen Vorschriften und ihre Auslegung durch Rechtsprechung und Strafrechtswissenschaft. Die Abgrenzung ist stets anhand des konkreten Sachverhalts vorzunehmen.

Rechtliche Bedeutung

Fehlt dieser Zusammenhang, genügt die bloße Ursächlichkeit nicht für eine strafrechtliche Zurechnung. Entscheidend ist ein Vergleich zwischen tatsächlichem Verlauf und dem Schutzzweck der verletzten Sorgfaltsnorm.

Voraussetzungen und Folgen

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Beispiel

Ein Verkehrsverstoß ist zwar ursächlich für eine Verzögerung, der spätere Schaden beruht aber auf einem völlig unabhängigen Ereignis.

Häufige Fragen

Warum ist Risikozusammenhang strafrechtlich wichtig?

Der Begriff beeinflusst, ob ein Verhalten tatbestandsmäßig, zurechenbar, rechtswidrig oder schuldhaft ist und welche Form strafrechtlicher Verantwortlichkeit in Betracht kommt.

Ist die Bewertung immer eindeutig?

Nein. Sie hängt vom konkreten Tatbestand, vom festgestellten Sachverhalt und häufig von dogmatischen Abgrenzungen ab.

Verwandte Begriffe

Strafrecht, Vorsatz, Objektive Zurechnung, Unterlassen im Strafrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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