Wahlkreisbewerber
Wahlkreisbewerber ist der Kandidat, der in einem abgegrenzten Wahlkreis mit der Erststimme gewählt werden kann. Er tritt aufgrund eines zugelassenen Kreiswahlvorschlags einer Partei oder als anderer, insbesondere parteiloser Bewerber an. Bei Parteibewerbern führt die relative Erststimmenmehrheit seit der Bundestagswahl 2025 nur dann zum Mandat, wenn der Sitz durch Zweitstimmen der Partei im betreffenden Land gedeckt ist.
Kandidatur im Wahlkreis
Der Bewerber muss wählbar sein und seiner Benennung schriftlich zustimmen. Ein Parteibewerber wird in einem parteiinternen Wahlverfahren aufgestellt; ein unabhängiger Bewerber benötigt die gesetzlich vorgeschriebenen Unterstützungsunterschriften.
Mandatserwerb
Parteibewerber benötigen Erststimmenmehrheit und Zweitstimmendeckung. Für einen erfolgreichen parteilosen Bewerber gilt die Deckung nicht. Jeder gewählte Bewerber wird als Abgeordneter Vertreter des ganzen Volkes.
Beispiel
Ein parteiloser Bewerber reicht einen wirksamen Kreiswahlvorschlag ein und erhält im Wahlkreis die meisten Erststimmen. Er erwirbt den Wahlkreissitz unabhängig von Landeslisten.
FAQ
Kann ein Bewerber in mehreren Wahlkreisen antreten?
Nein. Bei Bundestagswahlen darf er nur in einem Kreiswahlvorschlag benannt sein.
Ist zugleich eine Listenkandidatur möglich?
Ja, ein Parteibewerber kann zusätzlich auf einer Landesliste stehen.
Wo finden sich die Regeln?
In § 20 BWahlG sowie auf wahlrecht-faq.de.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.