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Uti-possidetis-Prinzip

Uti-possidetis-Prinzip ist ein völkerrechtlicher Grundsatz, nach dem frühere interne Verwaltungsgrenzen bei Erlangung staatlicher Unabhängigkeit grundsätzlich zu internationalen Grenzen werden. Er soll nach Dekolonisation oder Staatszerfall Stabilität sichern und gewaltsame Grenzkonflikte vermeiden. Maßgeblich sind die rechtlichen Grenztitel im Zeitpunkt der Unabhängigkeit; tatsächliche Herrschaft kann ergänzende Bedeutung haben. Das Prinzip entscheidet nicht notwendig über Eigentum oder individuelle Rechte und schließt einvernehmliche Grenzänderungen nicht aus.

Rechtliche Bedeutung

Der Grundsatz bewahrt den territorialen Status quo des Unabhängigkeitszeitpunkts und begrenzt nachträgliche Grenzansprüche. Maßgebliche Grundlagen erläutert der Internationale Gerichtshof. Passende Wörterbuchartikel sind Völkerrecht, Völkerrechtsquelle, völkerrechtlicher Vertrag und Staatensouveränität.

Abgrenzung

Uti possidetis betrifft staatliche Grenzen; das Selbstbestimmungsrecht beantwortet nicht automatisch, wie jede konkrete Grenze zu ziehen ist.

Beispiel

Zwei neu unabhängige Staaten übernehmen die frühere koloniale Verwaltungsgrenze als internationale Staatsgrenze, obwohl Bevölkerungsgruppen beiderseits leben.

FAQ

Gilt das Prinzip nur in Afrika?

Nein. Es wurde auch auf andere Entkolonialisierungs- und Auflösungssituationen übertragen.

Sind Grenzänderungen ausgeschlossen?

Nein. Staaten können Grenzen später einvernehmlich und völkerrechtskonform ändern.

Was ist der maßgebliche Zeitpunkt?

Grundsätzlich der Zeitpunkt der Erlangung der Unabhängigkeit.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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