|

Lex causae

Lex causae ist das durch eine Kollisionsnorm berufene Sachrecht, das die eigentliche grenzüberschreitende Rechtsfrage entscheidet. Es regelt beispielsweise Zustandekommen, Inhalt, Wirkungen oder Erlöschen eines Vertrags, einer Ehe oder eines Erbrechtsverhältnisses, soweit die maßgebliche Kollisionsnorm dies anordnet. Von der lex causae sind das Kollisionsrecht und die Verfahrensregeln des angerufenen Gerichts zu unterscheiden. Ihr Umfang ergibt sich aus dem jeweiligen Verweisungsgegenstand und möglichen Sonderanknüpfungen.

Rechtliche Bedeutung

Der Begriff trennt das anzuwendende materielle Recht von Zuständigkeits- und Verfahrensfragen und strukturiert die kollisionsrechtliche Prüfung. Maßgebliche Grundlagen erläutert das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche. Passende Wörterbuchartikel sind Internationales Privatrecht, Anknüpfung, Rechtswahl und Rom-I-Verordnung.

Abgrenzung

Lex fori ist das Recht des angerufenen Gerichts; lex causae kann dagegen das Recht eines beliebigen Staates sein.

Beispiel

Ein deutsches Gericht wendet aufgrund der Rom-I-Verordnung französisches Recht auf einen Vertrag an. Französisches Recht ist insoweit die lex causae.

FAQ

Umfasst sie auch Prozessrecht?

Grundsätzlich nein. Verfahrensfragen richtet das Gericht regelmäßig nach seiner lex fori.

Kann deutsches Recht lex causae sein?

Ja. Auch das Recht des Forums kann durch die Kollisionsnorm als Sachrecht berufen werden.

Wer bestimmt ihren Umfang?

Die einschlägige Kollisionsnorm legt fest, welche Fragen dem berufenen Recht unterliegen.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • |

    Verkehrssicherungspflicht

    Die Verkehrssicherungspflicht verpflichtet denjenigen, der eine Gefahrenquelle schafft oder beherrscht, zumutbare Maßnahmen zum Schutz anderer vor vorhersehbaren Schäden zu treffen. Vollständige Gefahrlosigkeit wird nicht verlangt; geschützt wird vor Risiken, mit denen ein verständiger Nutzer nicht ohne Weiteres rechnen muss. Inhalt und Umfang hängen von Gefahrenwahrscheinlichkeit, möglicher Schadensschwere, Verkehrserwartung und Zumutbarkeit ab. Pflichtverletzungen können Schadensersatz- und…

  • Mieterhöhung

    Die Mieterhöhung ist die Anhebung der vom Mieter geschuldeten Miete während eines bestehenden Mietverhältnisses. Bei Wohnraum ist sie nur auf gesetzlich oder vertraglich zulässiger Grundlage möglich. In Betracht kommen insbesondere die Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete, eine Erhöhung nach Modernisierung oder vereinbarte Staffel- und Indexmieten. Je nach Erhöhungsart gelten unterschiedliche Voraussetzungen, Begründungs-, Zustimmungs- und Wartefristen…

  • Adoption

    Die Adoption ist die durch gerichtliche Entscheidung begründete rechtliche Annahme einer Person als Kind. Bei der Minderjährigenadoption entsteht grundsätzlich ein vollständiges Eltern-Kind-Verhältnis zu den Annehmenden; die bisherigen verwandtschaftlichen Rechtsbeziehungen erlöschen regelmäßig. Maßgeblicher Prüfungsmaßstab ist das Wohl des Kindes und die Erwartung, dass ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht. Erforderlich sind gesetzlich bestimmte Einwilligungen und eine notarielle Antragstellung. Für…

  • |

    Zivilkammer

    Eine Zivilkammer ist ein Spruchkörper des Landgerichts für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten. Sie ist grundsätzlich mit drei Berufsrichtern einschließlich des Vorsitzenden besetzt, entscheidet in erster Instanz aber häufig durch einen Einzelrichter. Besondere Zuständigkeiten können spezialisierten Kammern zugewiesen sein, etwa für Handelssachen, Bausachen, Bankgeschäfte oder Pressestreitigkeiten. In Berufungsverfahren überprüft die Zivilkammer bestimmte Urteile der Amtsgerichte. Geschäftsverteilungsplan und gesetzliche…

  • | |

    Ordnungsgeld im Umgangsrecht

    Ordnungsgeld im Umgangsrecht ist ein familiengerichtliches Ordnungsmittel zur Durchsetzung eines vollstreckbaren Umgangstitels. Es kann gegen einen Beteiligten festgesetzt werden, der einer konkreten Verpflichtung schuldhaft zuwiderhandelt. Höhe und Auswahl müssen verhältnismäßig sein; bei fehlendem Verschulden unterbleibt die Festsetzung. Das Ordnungsgeld soll künftige Befolgung sichern und wahrt zugleich das Kindeswohl. Wird es nicht beigetrieben, kann unter gesetzlichen…

  • Nachehelicher Unterhalt

    Nachehelicher Unterhalt ist der Unterhalt, den ein geschiedener Ehegatte nach Rechtskraft der Scheidung unter besonderen gesetzlichen Voraussetzungen verlangen kann. Ausgangspunkt ist der Grundsatz der Eigenverantwortung: Jeder Ehegatte soll grundsätzlich selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen. Ein Anspruch besteht nur bei einem gesetzlichen Unterhaltstatbestand, etwa wegen Kinderbetreuung, Alters, Krankheit, Erwerbslosigkeit, unzureichender Einkünfte oder Ausbildung. Zusätzlich müssen Bedürftigkeit…