|

Stiefkindadoption

Stiefkindadoption ist die Annahme eines Kindes durch den Ehegatten oder unter gesetzlichen Voraussetzungen den Partner eines rechtlichen Elternteils. Der Annehmende wird rechtlicher Elternteil; die rechtliche Beziehung zum anderen bisherigen Elternteil erlischt grundsätzlich. Erforderlich sind insbesondere die Einwilligungen der beteiligten Personen, eine familiengerichtliche Entscheidung und die positive Prüfung des Kindeswohls. Die Adoption darf nicht lediglich dazu dienen, aufenthalts-, erb- oder unterhaltsrechtliche Vorteile ohne gelebte Eltern-Kind-Beziehung zu erreichen.

Rechtliche Bedeutung

Die Adoption schafft eine vollständige rechtliche Elternstellung mit Sorge-, Unterhalts- und Erbrechtsfolgen. Wegen ihrer Dauerhaftigkeit prüft das Gericht Motivation und Familienbeziehung sorgfältig.

Voraussetzungen und Folgen

Das Kind ist altersgerecht zu beteiligen. Die Einwilligung eines Elternteils kann nur in eng begrenzten Fällen gerichtlich ersetzt werden.

Beispiel

Der Ehegatte der Mutter lebt seit Jahren mit ihr und dem Kind zusammen und übernimmt dauerhaft Elternverantwortung. Das Familiengericht prüft eine Stiefkindadoption.

Häufige Fragen

Bleibt der andere Elternteil rechtlicher Vater oder Mutter?

Seine rechtliche Elternstellung erlischt grundsätzlich mit wirksamer Adoption.

Muss das Kind zustimmen?

Je nach Alter erfolgt die Einwilligung selbst oder durch den gesetzlichen Vertreter.

Kann die Adoption rückgängig gemacht werden?

Nur in seltenen gesetzlich geregelten Ausnahmefällen.

Weiterführende Hinweise

Verwandte Begriffe sind Kindeswille, Kindeswohlgefährdung, Vaterschaftsanerkennung, Internationales Familienrecht.

Vertiefend: § 1741 BGB.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • |

    Endurteil

    Endurteil ist eine gerichtliche Entscheidung, durch die der Rechtsstreit in der jeweiligen Instanz vollständig oder hinsichtlich eines selbständigen Teils beendet wird. Es ergeht, sobald die Sache entscheidungsreif ist, und enthält eine Sach- oder Prozessentscheidung samt Kosten- und Vollstreckungsausspruch. Vom Endurteil zu unterscheiden sind Zwischenurteil und bloßer Beschluss. Mit Verkündung oder Zustellung wird das Urteil existent;…

  • | |

    Gemeinschaftseigentum

    Gemeinschaftseigentum Gemeinschaftseigentum umfasst das Grundstück sowie Gebäudeteile, Anlagen und Einrichtungen, die nicht im Sondereigentum oder Eigentum eines Dritten stehen. Zwingend gemeinschaftlich sind insbesondere konstruktive, sicherheitsrelevante und für Bestand oder äußere Gestaltung wesentliche Teile des Gebäudes. Das Gemeinschaftseigentum steht den Wohnungseigentümern nach Miteigentumsanteilen zu, wird aber durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verwaltet. Erhaltung, Nutzung, Veränderungen und…

  • |

    Informationsrecht des nicht betreuenden Elternteils

    Das Informationsrecht des nicht betreuenden Elternteils ist der Anspruch auf Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes, soweit ein berechtigtes Interesse besteht und die Auskunft dem Kindeswohl nicht widerspricht. Grundlage ist § 1686 BGB. Erfasst sein können Gesundheit, schulische Entwicklung, Ausbildung und wesentliche Lebensumstände. Das Recht besteht unabhängig vom Sorgerecht, ersetzt aber weder Umgang noch…

  • Erbausschlagung

    Die Erbausschlagung ist die formgebundene Erklärung eines Erben, eine ihm angefallene Erbschaft nicht anzunehmen. Sie ist vor allem bedeutsam, wenn der Nachlass überschuldet ist oder der Berufene aus persönlichen Gründen nicht Erbe sein möchte. Die Ausschlagung muss grundsätzlich innerhalb von sechs Wochen gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden. Sie bewirkt, dass der Anfall an den Ausschlagenden…

  • |

    Kommunikationspflicht der Eltern

    Die Kommunikationspflicht der Eltern beschreibt die notwendige gegenseitige Information und Abstimmung über kindbezogene Angelegenheiten nach einer Trennung. Eine allgemeine Pflicht zu persönlichem Kontakt oder harmonischer Zusammenarbeit besteht nicht. Aus gemeinsamer Sorge, Wohlverhaltenspflicht und gesetzlichen Auskunftsrechten folgen jedoch konkrete Informations- und Abstimmungspflichten, besonders bei erheblichen Entscheidungen, Notfällen und der Durchführung des Umgangs. Form, Häufigkeit und Inhalt…

  • |

    Einwendung

    Eine Einwendung ist ein Umstand, der die Entstehung eines Anspruchs verhindert oder einen entstandenen Anspruch wieder zum Erlöschen bringt. Rechtshindernde Einwendungen sind etwa Geschäftsunfähigkeit oder ein gesetzliches Formverbot; rechtsvernichtende Einwendungen können Erfüllung, Aufrechnung oder Erlass sein. Anders als bei einer Einrede muss das Gericht eine schlüssig vorgetragene Einwendung von Amts wegen rechtlich berücksichtigen. Die Tatsachen…