Gefährliches Produkt
Gefährliches Produkt ist ein Produkt, das nicht als sicher im Sinne des anwendbaren Produktsicherheitsrechts gilt. Die Bewertung berücksichtigt insbesondere Gestaltung, Eigenschaften, Zusammensetzung, Verpackung, Anleitung, vorhersehbare Verwendung, Wechselwirkungen und besondere Risiken für schutzbedürftige Verbraucher. Nicht jedes technische Restrisiko macht ein Produkt gefährlich; entscheidend ist, ob bei normaler oder vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung nur ein vertretbares, mit einem hohen Schutzniveau vereinbares Risiko besteht. Auch digitale und psychische Risiken können relevant sein.
Rechtliche Bedeutung
Die Einstufung löst abgestufte Korrekturpflichten aus. Maßnahme und Dringlichkeit richten sich nach Art, Wahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos.
Pflichten und Folgen
Wirtschaftsakteure müssen Vertrieb stoppen, Behörden informieren und je nach Lage Warnung, Rücknahme oder Rückruf veranlassen. Besonders gefährdete Nutzergruppen sind ausdrücklich einzubeziehen.
Beispiel
Ein Lernspielzeug enthält leicht lösbare Kleinteile, die Kleinkinder verschlucken können. Bei vorhersehbarer Nutzung ist es als gefährliches Produkt zu behandeln.
Häufige Fragen
Ist jedes fehlerhafte Produkt gefährlich?
Nein. Ein formaler Mangel kann ohne Sicherheitsrisiko bestehen; umgekehrt kann ein formal korrektes Produkt dennoch gefährlich sein.
Zählt Fehlgebrauch?
Vernünftigerweise vorhersehbarer Fehlgebrauch ist in die Sicherheitsbewertung einzubeziehen.
Wer entscheidet über die Gefahr?
Wirtschaftsakteure müssen selbst bewerten; Marktüberwachungsbehörden können die Einstufung kontrollieren und Maßnahmen anordnen.
Weiterführende Hinweise
Ergänzend sind die Wörterbuchartikel Produktsicherheit, Verbraucherschutz, Produktfehler und Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) hilfreich. Maßgebliche, nicht werbliche Informationen enthält Verordnung (EU) 2023/988.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.