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Spruchkörper

Ein Spruchkörper ist die organisatorische Einheit eines Gerichts, die in gesetzlich festgelegter Besetzung über einzelne Rechtssachen entscheidet. Je nach Gericht und Verfahrensart handelt es sich etwa um einen Einzelrichter, eine Kammer oder einen Senat. Zuständigkeit und personelle Zusammensetzung ergeben sich aus Gesetz und Geschäftsverteilungsplan. Der Spruchkörper muss den Anforderungen des gesetzlichen Richters entsprechen. Fehler bei Besetzung oder Geschäftsverteilung können Verfahrensgrundrechte verletzen und die gerichtliche Entscheidung mit einem Rechtsmittel angreifbar machen.

Einordnung

Das Gericht bezeichnet die Institution; der Spruchkörper ist die konkret entscheidende Einheit innerhalb dieses Gerichts.

Aufbau und Zuständigkeit

Berufsrichter und ehrenamtliche Richter können gemeinsam mitwirken. Zahl und Funktion der Mitglieder richten sich nach dem jeweiligen Gerichtsgesetz.

Beispiel

Am Landgericht wird eine Zivilsache der zuständigen Zivilkammer zugeteilt. Diese Kammer ist der Spruchkörper, auch wenn sie später durch einen Einzelrichter entscheidet.

Häufige Fragen

Ist jeder Richter ein Spruchkörper?

Ein gesetzlich zuständiger Einzelrichter bildet selbst einen Spruchkörper.

Wer bestimmt die Besetzung?

Gesetz und abstrakter Geschäftsverteilungsplan bestimmen Zuständigkeit und personelle Zuordnung.

Kann die Besetzung wechseln?

Ja, aber nur nach vorher festgelegten Regeln und bei sachlichem Grund.

Weiterführende Hinweise

Siehe auch Instanzenzug, Rechtsweg, Gesetzlicher Richter, Prozessrecht und Bundesverfassungsgericht. Vertiefend: Das Grundgesetz und gesetzliche Grundlage.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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