Revisionsgericht

Ein Revisionsgericht ist ein Gericht, das angefochtene Urteile grundsätzlich auf Rechtsfehler überprüft, ohne den gesamten Sachverhalt neu festzustellen. Es kontrolliert die richtige Anwendung materiellen Rechts und ordnungsgemäß gerügte Verfahrensverstöße. Revisionsgerichte sind je nach Gerichtszweig etwa Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht, Bundesarbeitsgericht, Bundessozialgericht oder Bundesfinanzhof; teilweise entscheiden auch Oberlandesgerichte. Bei einem durchgreifenden Fehler hebt das Revisionsgericht die Entscheidung auf und entscheidet selbst oder verweist die Sache zurück.

Einordnung

Die Revision ist Rechtskontrolle und unterscheidet sich damit von der Berufung als weiterer Tatsacheninstanz.

Aufbau und Zuständigkeit

Zulässigkeit hängt von Statthaftigkeit, Form, Frist und teilweise Zulassung ab. Das Gericht ist grundsätzlich an den zulässigen Anfechtungsumfang gebunden.

Beispiel

Der Bundesgerichtshof prüft ein landgerichtliches Strafurteil. Weil die Tatsachenfeststellungen lückenhaft sind, hebt er das Urteil auf und verweist die Sache an eine andere Strafkammer zurück.

Häufige Fragen

Hört das Revisionsgericht Zeugen?

Grundsätzlich nein. Es arbeitet mit den festgestellten Tatsachen und dem zulässigen Revisionsvortrag.

Ist immer ein Bundesgericht zuständig?

Nein. In bestimmten Verfahren sind auch Oberlandesgerichte Revisionsgerichte.

Kann es selbst entscheiden?

Ja, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen und keine neuen Tatsachenfeststellungen nötig sind.

Weiterführende Hinweise

Siehe auch Instanzenzug, Rechtsweg, Gesetzlicher Richter, Prozessrecht und Bundesverfassungsgericht. Vertiefend: Das Grundgesetz und gesetzliche Grundlage.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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