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Reichsjustizgesetze

Die Reichsjustizgesetze waren ein Bündel von 1877 verabschiedeten und 1879 in Kraft getretenen Gesetzen, die Gerichtsorganisation und Verfahren im Deutschen Reich vereinheitlichten. Im Zentrum standen Gerichtsverfassungsgesetz, Zivilprozessordnung, Strafprozessordnung und Konkursordnung; weitere Einführungs- und Gebührenregelungen ergänzten sie. Die Reform beseitigte zahlreiche einzelstaatliche Verfahrensordnungen, schuf einen weitgehend einheitlichen Instanzenaufbau und errichtete das Reichsgericht als obersten Gerichtshof. Wesentliche Strukturen der heutigen deutschen Rechtspflege gehen auf diese Gesetzgebung zurück.

Historische Einordnung

Die politische Reichseinheit von 1871 erhielt durch die Justizreform eine gemeinsame institutionelle und prozessuale Grundlage.

Rechtliche Bedeutung

Die Gesetze stärkten Öffentlichkeit, Mündlichkeit, richterliche Unabhängigkeit und berufsmäßige Rechtsvertretung, blieben aber in die monarchische Ordnung ihrer Zeit eingebettet.

Beispiel

Ein Zivilprozess in Bayern und ein vergleichbarer Prozess in Preußen folgten ab 1879 derselben Reichszivilprozessordnung und grundsätzlich demselben Instanzenmodell.

Häufige Fragen

Welche Hauptgesetze gehörten dazu?

Vor allem GVG, ZPO, StPO und Konkursordnung samt Einführungsgesetzen.

Wann traten sie in Kraft?

Der überwiegende Teil trat am 1. Oktober 1879 in Kraft.

Gelten sie noch?

GVG, ZPO und StPO bestehen stark verändert fort; die Konkursordnung wurde durch die Insolvenzordnung ersetzt.

Weiterführende Hinweise

Siehe auch Rechtsgeschichte, Reichskammergericht, Reichsgericht, Paulskirchenverfassung und Weimarer Reichsverfassung. Vertiefend: Das Grundgesetz und Bayerische Verfassung.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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