Reichsstrafgesetzbuch
Das Reichsstrafgesetzbuch war das 1871 erlassene und am 1. Januar 1872 in Kraft getretene einheitliche Strafgesetzbuch des Deutschen Reiches. Es übernahm wesentliche Grundlagen des Strafgesetzbuchs des Norddeutschen Bundes und regelte allgemeine Voraussetzungen strafbarer Handlungen sowie einzelne Delikte und Strafen. Das Gesetz wurde vielfach geändert, nach 1945 bereinigt und reformiert. In historischer Kontinuität bildet es den Ausgangspunkt des heute als Strafgesetzbuch bezeichneten Bundesgesetzes.
Historische Einordnung
Die Kodifikation vereinheitlichte zuvor territorial unterschiedliches Strafrecht. Sie enthielt allerdings Normen und Strafvorstellungen des 19. Jahrhunderts, darunter die Todesstrafe.
Rechtliche Bedeutung
Spätere politische Systeme veränderten den Text erheblich. Deshalb darf die formale Kontinuität nicht mit unverändertem Inhalt oder unveränderter Legitimation gleichgesetzt werden.
Beispiel
Ein Tatbestand konnte 1872 im ganzen Reich nach derselben Vorschrift verfolgt werden, obwohl zuvor unterschiedliche Landesrechte gegolten hatten.
Häufige Fragen
Gilt das Reichsstrafgesetzbuch heute noch?
Das heutige Strafgesetzbuch steht in gesetzlicher Kontinuität, wurde aber grundlegend geändert und trägt seit 1953 seine heutige Bezeichnung.
War es das erste deutsche Strafrecht?
Nein. Zuvor bestanden zahlreiche territoriale Kodifikationen und das Strafgesetzbuch des Norddeutschen Bundes.
Warum ist die Kontinuität wichtig?
Sie erklärt historische Nummerierungen und die Entwicklung vieler heutiger Vorschriften.
Weiterführende Hinweise
Siehe auch Rechtsgeschichte, Reichskammergericht, Reichsgericht, Paulskirchenverfassung und Weimarer Reichsverfassung. Vertiefend: Grundlagen und historische Zusammenhänge.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.