| |

Geldentschädigung bei Persönlichkeitsrechtsverletzung

Die Geldentschädigung bei Persönlichkeitsrechtsverletzung ist ein richterrechtlich entwickelter zivilrechtlicher Anspruch zum Ausgleich schwerwiegender Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Sie kommt in Betracht, wenn die Beeinträchtigung nicht auf andere Weise befriedigend ausgeglichen werden kann. Maßgeblich sind insbesondere Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, Anlass und Verschulden, Verbreitung, wirtschaftlicher Vorteil des Verletzers sowie die Möglichkeit von Unterlassung, Widerruf oder Gegendarstellung.

Rechtliche Grundlagen

Der Anspruch ist kein gewöhnliches Schmerzensgeld für eine Körper- oder Gesundheitsverletzung. Er erfüllt Ausgleichs- und Genugtuungsfunktionen und soll verhindern, dass der Persönlichkeitsschutz ohne wirksame Sanktion bleibt.

Verfassungsrechtlicher Bezug

Seine Grundlage liegt in Artikel 1 Absatz 1 und Artikel 2 Absatz 1 GG. Zivilgerichte müssen zugleich kollidierende Grundrechte wie Meinungs-, Presse- oder Kunstfreiheit angemessen berücksichtigen.

Beispiel

Eine Zeitung veröffentlicht bewusst intime, rechtswidrig beschaffte Details mit großer Reichweite. Eine bloße spätere Unterlassung kann den bereits eingetretenen schweren Eingriff nicht vollständig ausgleichen.

Häufige Fragen

Genügt jede Beleidigung?

Nein. Erforderlich ist regelmäßig eine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung.

Wie wird die Höhe bestimmt?

Sie wird nach allen Umständen des Einzelfalls bemessen, insbesondere Eingriffsintensität, Verbreitung und Verschulden.

Ist der Anspruch vererblich?

Seine Vererblichkeit ist wegen der persönlichen Genugtuungsfunktion begrenzt und hängt auch vom Zeitpunkt der Geltendmachung ab.

Weiterführende Hinweise

Siehe auch Zivilrecht, Eigentum, Besitz, Vertragsfreiheit, Allgemeines Persönlichkeitsrecht und Schadensersatz. Vertiefend: Zivilrecht FAQ, Grundrechte FAQ und Das Grundgesetz.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • |

    Staatskirchenrecht

    Staatskirchenrecht bezeichnet die staatlichen Rechtsnormen über das Verhältnis von Staat und Religionsgemeinschaften. Dazu gehören Religionsfreiheit, staatliche Neutralität, kirchliches Selbstbestimmungsrecht, Körperschaftsstatus, Kirchensteuer, Religionsunterricht und Staatsleistungen. Die Grundlagen finden sich vor allem im Grundgesetz und den über Artikel 140 Grundgesetz einbezogenen Bestimmungen der Weimarer Reichsverfassung. Deutschland kennt weder eine Staatskirche noch eine strikte Trennung, sondern ein freiheitliches…

  • | |

    Nachlasspflegschaft

    Nachlasspflegschaft ist eine vom Nachlassgericht angeordnete Sicherungsmaßnahme, wenn ein Nachlass Fürsorge benötigt und der Erbe unbekannt ist oder ungewiss bleibt, ob er die Erbschaft angenommen hat. Der Nachlasspfleger ermittelt mögliche Erben, nimmt Vermögenswerte in Besitz, erfüllt dringende Aufgaben und vertritt die unbekannten Erben innerhalb seines gerichtlich bestimmten Wirkungskreises. Er wird nicht selbst Erbe und handelt…

  • | |

    Erbunwürdigkeit

    Erbunwürdigkeit ist der gesetzliche Ausschluss eines Erben oder Vermächtnisnehmers wegen besonders schwerwiegenden Fehlverhaltens gegenüber dem Erblasser oder dessen letzter Willensbildung. Gründe können etwa vorsätzliche Tötung, Verhinderung der Testamentserrichtung oder bestimmte Urkundendelikte sein. Die Unwürdigkeit wirkt grundsätzlich nicht automatisch, sondern muss nach dem Erbfall durch Anfechtungsklage geltend gemacht werden. Bei Erfolg gilt der Erwerb als nicht…

  • | |

    Verbraucherinsolvenz

    Verbraucherinsolvenz bezeichnet das vereinfachte Insolvenzverfahren für eine natürliche Person, die keine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausübt oder deren frühere Selbstständigkeit überschaubar ist und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen hinterlassen hat. Es dient dazu, das vorhandene Vermögen geordnet unter den Gläubigern zu verteilen und dem redlichen Schuldner auf Antrag eine Restschuldbefreiung zu ermöglichen. Vor dem gerichtlichen Antrag ist…

  • Ältestenrat

    Ältestenrat bezeichnet ein zentrales Koordinierungsorgan des Bundestages, das den Präsidenten unterstützt und Verständigungen zwischen den Fraktionen fördert. Er ist für die demokratische Legitimation, Funktionsfähigkeit und Kontrolle staatlicher Organe von besonderer Bedeutung. Zugleich bestimmt er Rechte, Verfahren oder institutionelle Grenzen innerhalb der parlamentarischen Demokratie. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Grundgesetz, dem Wahl- und Parlamentsrecht sowie…

  • Fraktion

    Eine Fraktion ist der Zusammenschluss von Abgeordneten in einem Parlament, die regelmäßig derselben Partei oder politisch gleichgerichteten Parteien angehören. Sie bündelt politische Positionen, organisiert die parlamentarische Arbeit und ermöglicht eine arbeitsteilige Wahrnehmung von Rede-, Antrags-, Besetzungs- und Kontrollrechten. Im Bundestag ergeben sich Bildung, Mindeststärke und Rechte vor allem aus seiner Geschäftsordnung. Die Fraktion ist von…