|

Zusicherung

Eine Zusicherung ist nach § 38 VwVfG die schriftliche Zusage einer zuständigen Behörde, einen bestimmten Verwaltungsakt später zu erlassen oder zu unterlassen. Sie begründet eine verbindliche Selbstverpflichtung und ist von unverbindlicher Auskunft, allgemeiner Absichtserklärung und tatsächlicher Zusage abzugrenzen. Erforderlich sind hinreichende Bestimmtheit, Schriftform und Zuständigkeit. Ändert sich die Sach- oder Rechtslage nachträglich so wesentlich, dass die Zusicherung nicht hätte gegeben werden dürfen, entfällt ihre Bindungswirkung.

Rechtliche Grundlagen

Vor Erteilung können Anhörung anderer Stellen oder Mitwirkungserfordernisse notwendig sein. Für Rücknahme und Widerruf gelten die gesetzlichen Regeln entsprechend.

Rechtsstaatlicher Bezug

Die Zusicherung schützt Vertrauen und Planungssicherheit, bindet Verwaltung aber nur innerhalb von Gesetz und Zuständigkeit. Gesetzmäßigkeit und Vertrauensschutz müssen ausgeglichen werden.

Beispiel

Eine Bauaufsichtsbehörde sagt schriftlich und bestimmt zu, bei unveränderter Planung eine Genehmigung zu erteilen. Der Bauherr kann sich grundsätzlich auf diese Bindung berufen.

Häufige Fragen

Genügt eine mündliche Zusage?

Für eine Zusicherung nach § 38 VwVfG grundsätzlich nicht.

Muss der spätere Verwaltungsakt genau bestimmt sein?

Ja. Inhalt und Gegenstand müssen hinreichend konkret erkennbar sein.

Gilt sie trotz Gesetzesänderung?

Bei wesentlicher Änderung der Sach- oder Rechtslage kann die Bindung entfallen.

Weiterführende Hinweise

Siehe auch Verwaltungsakt, Ermessen, Nebenbestimmung, Rücknahme eines Verwaltungsakts, Widerruf eines Verwaltungsakts und Widerspruch. Vertiefend: Verwaltungsrecht FAQ, Grundrechte FAQ und Das Grundgesetz.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • |

    Abstandsflächen

    Abstandsflächen sind die regelmäßig freizuhaltenden Flächen vor Außenwänden baulicher Anlagen. Sie dienen unter anderem Belichtung, Belüftung, Brandschutz und nachbarlicher Rücksichtnahme. Einordnung Der Begriff gehört zum Baurecht und Bauplanungsrecht. Beispiel Die rechtliche Bewertung richtet sich nach den konkreten Umständen und den gesetzlichen Voraussetzungen. Häufige Fragen Wo stehen die Regeln? Wichtige Vorschriften enthält das BauGB. Verwandte Begriffe…

  • Friedliche Durchfahrt

    Friedliche Durchfahrt ist das seevölkerrechtliche Recht fremder Schiffe, das Küstenmeer eines Staates ohne vorherige Genehmigung zu durchfahren, solange die Passage zügig, ununterbrochen und für Frieden, Ordnung oder Sicherheit des Küstenstaats unschädlich ist. Anhalten und Ankern sind nur erlaubt, wenn sie zur gewöhnlichen Schifffahrt gehören, durch höhere Gewalt oder Not notwendig werden oder der Hilfeleistung dienen….

  • |

    Humanitäres Völkerrecht

    Das humanitäre Völkerrecht ist der Teil des Völkerrechts, der in bewaffneten Konflikten Menschen schützt und Mittel sowie Methoden der Kriegführung begrenzt. Es gilt unabhängig davon, wer den Konflikt begonnen hat oder ob die Gewaltanwendung rechtmäßig war. Seine zentralen Regeln stehen in den Genfer Konventionen, ihren Zusatzprotokollen und im Völkergewohnheitsrecht. Grundprinzipien sind Unterscheidung, Verhältnismäßigkeit, Vorsorge und…

  • |

    Konkrete Normenkontrolle

    Die konkrete Normenkontrolle ist ein Verfahren, in dem ein Gericht die Entscheidung des zuständigen Verfassungsgerichts über die Gültigkeit eines entscheidungserheblichen Gesetzes einholt. Hält ein Gericht ein nachkonstitutionelles Gesetz, auf dessen Gültigkeit seine Entscheidung ankommt, für verfassungswidrig, muss es das Verfahren aussetzen und die Frage vorlegen. Das vorlegende Gericht darf das Gesetz nicht selbst verwerfen. Auf…

  • |

    Rechtsverordnung

    Eine Rechtsverordnung ist eine abstrakt-generelle Rechtsnorm, die von einem Organ der Exekutive aufgrund einer gesetzlichen Ermächtigung erlassen wird. Anders als ein formelles Gesetz wird sie nicht unmittelbar vom Parlament beschlossen. Sie konkretisiert gesetzliche Vorgaben und darf die Grenzen ihrer Ermächtigungsgrundlage nicht überschreiten. Ermächtigungsgrundlage Für Rechtsverordnungen des Bundes verlangt Art. 80 Abs. 1 GG, dass Inhalt,…

  • Einzelfallgesetz

    Einzelfallgesetz ist ein Gesetz, dessen Regelung nicht abstrakt für eine Vielzahl von Fällen gilt, sondern gezielt einen einzelnen Sachverhalt oder Adressaten erfasst. Das Grundgesetz verbietet ein solches Gesetz nicht generell. Einschränkungen ergeben sich jedoch aus dem Gleichheitssatz, dem Rechtsstaatsprinzip und bei Grundrechtseingriffen aus Art. 19 Absatz 1 Satz 1 GG. Danach muss ein grundrechtseinschränkendes Gesetz…