|

Bedürfniskompetenz

Bedürfniskompetenz ist die historische Bezeichnung für eine frühere Schranke der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes. Nach dem ursprünglichen Artikel 72 Absatz 2 Grundgesetz durfte der Bund tätig werden, wenn ein Bedürfnis nach bundesgesetzlicher Regelung bestand. Seit der Verfassungsreform von 1994 gilt stattdessen für bestimmte Materien die strengere Erforderlichkeitsklausel. Der Begriff bleibt für die Rechtsgeschichte des Föderalismus und die Auslegung älteren Bundesrechts bedeutsam.

Rechtliche Einordnung

Die Bedürfniskompetenz betraf die konkurrierende Gesetzgebung und sollte bundesgesetzliche Regelungen gegenüber der Zuständigkeit der Länder begrenzen. Ihre Voraussetzungen waren politisch und gerichtlich nur eingeschränkt kontrollierbar.

Voraussetzungen und Bedeutung

Prüfungsmaßstab

Bei älteren Regelungen ist zu klären, welche Fassung des Grundgesetzes galt und ob Übergangsrecht die Fortgeltung anordnet. Für neues Recht ist regelmäßig Artikel 72 Absatz 2 heutiger Fassung maßgeblich.

Rechtsfolge

Die frühere Bedürfnisprüfung kann die kompetenzrechtliche Entstehung und Fortgeltung älterer Bundesgesetze beeinflussen. Sie ist nicht mit der heutigen Erforderlichkeitsprüfung gleichzusetzen.

Beispiel

Ein vor 1994 erlassenes Bundesgesetz stützte sich auf die damalige Annahme, ein bundesweit einheitliches Bedürfnis bestehe. Seine kompetenzrechtliche Beurteilung berücksichtigt die damalige Verfassungslage.

Häufige Fragen

Gilt die Bedürfnisklausel heute noch?

Als allgemeiner Maßstab nein; sie wurde durch die Erforderlichkeitsklausel ersetzt.

Warum ist der Begriff weiterhin wichtig?

Er hilft bei der Beurteilung älterer Gesetze und zeigt die Entwicklung der bundesstaatlichen Kompetenzordnung.

War jedes politische Bedürfnis ausreichend?

Die damalige Regelung verlangte verfassungsrechtlich bestimmte Gründe, ließ dem Bund aber einen weiten Einschätzungsspielraum.

Weiterführende Hinweise

Passende Wörterbuchartikel: Gesetzgebungskompetenz, Bundesstaat, Verfassungsrecht. Weiterführende, nicht werbliche Informationen bieten das-grundgesetz.de, grundrechte-faq.de und das Grundgesetz.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Verwaltungsgebühr

    Eine Verwaltungsgebühr ist eine öffentlich-rechtliche Gebühr für eine individuell zurechenbare Amtshandlung oder sonstige Verwaltungstätigkeit. Sie wird etwa für die Erteilung einer Genehmigung, Auskunft, Bescheinigung oder beglaubigten Abschrift erhoben. Grundlage sind Gebührengesetze, Gebührenordnungen oder Satzungen. Die Gebühr soll den Verwaltungsaufwand und gegebenenfalls den wirtschaftlichen Wert der Leistung in einem rechtlich zulässigen Rahmen abbilden. Funktion und Voraussetzungen…

  • | |

    Begründungsfrist der Verfassungsbeschwerde

    Die Begründungsfrist der Verfassungsbeschwerde bestimmt, bis wann der Beschwerdeführer den angegriffenen Hoheitsakt und die mögliche Verletzung eines Grundrechts oder grundrechtsgleichen Rechts substantiiert darlegen muss. Bei Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche oder behördliche Entscheidungen beträgt die Frist grundsätzlich einen Monat. Innerhalb dieser Frist müssen die tragenden Tatsachen und erforderlichen Unterlagen vorliegen. Ein Nachschieben selbstständiger neuer Rügen nach Fristablauf…

  • |

    Sezession

    Sezession ist die Abtrennung eines Gebietsteils von einem bestehenden Staat mit dem Ziel, einen neuen unabhängigen Staat zu bilden oder sich einem anderen Staat anzuschließen. Das Völkerrecht schützt zugleich die territoriale Integrität bestehender Staaten und das Selbstbestimmungsrecht der Völker. Ein allgemeines Recht auf einseitige Sezession ist außerhalb besonderer Zusammenhänge nicht anerkannt. Entscheidend sind unter anderem…

  • Schutzpflicht des Staates

    Schutzpflicht des Staates bezeichnet den verfassungsrechtlichen Auftrag, grundrechtlich geschützte Rechtsgüter nicht nur vor staatlichen Eingriffen zu verschonen, sondern sie auch gegen Gefahren durch private Akteure, Naturereignisse oder gesellschaftliche Entwicklungen zu sichern. Grundlage ist die objektive Wertordnung der Grundrechte. Dem Gesetzgeber steht regelmäßig ein weiter Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zu. Verfassungswidrig wird Untätigkeit insbesondere, wenn Schutzvorkehrungen…

  • |

    Interkommunale Zusammenarbeit

    Interkommunale Zusammenarbeit ist die gemeinsame Erfüllung öffentlicher Aufgaben durch Gemeinden, Landkreise oder andere kommunale Körperschaften. Sie kann öffentlich-rechtlich durch Zweckvereinbarung, Arbeitsgemeinschaft oder Zweckverband und privatrechtlich durch gemeinsame Gesellschaften organisiert werden. Vergaberechtlich ist zu prüfen, ob entgeltliche Leistungsbeziehungen öffentliche Aufträge darstellen oder als institutionalisierte Inhouse-Konstellation beziehungsweise nicht institutionalisierte öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit nach § 108 GWB ausgenommen sind….

  • |

    Genfer Konventionen

    Die Genfer Konventionen sind vier völkerrechtliche Verträge von 1949 zum Schutz von Personen in bewaffneten Konflikten. Sie betreffen Verwundete und Kranke der Landstreitkräfte, Verwundete, Kranke und Schiffbrüchige zur See, Kriegsgefangene sowie Zivilpersonen. Gemeinsam mit den Zusatzprotokollen und dem Gewohnheitsrecht bilden sie den Kern des humanitären Völkerrechts. Die Vertragsstaaten müssen die Konventionen unter allen Umständen achten…