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Polizeikosten

Polizeikosten sind Gebühren und Auslagen, die aufgrund einer polizeilichen Maßnahme von einem gesetzlich bestimmten Kostenschuldner verlangt werden. Ob Kosten erhoben werden dürfen, richtet sich nach dem einschlägigen Polizei-, Gebühren- und Verwaltungskostenrecht des Bundeslandes oder des Bundes. Nicht jeder Polizeieinsatz ist kostenpflichtig. Erforderlich sind eine hinreichend bestimmte Rechtsgrundlage, eine kostenfähige Maßnahme, die richtige Auswahl des Schuldners und eine nachvollziehbare Berechnung durch Kostenbescheid.

Rechtliche Einordnung

Polizeikosten können etwa bei Ersatzvornahme, Sicherstellung, Abschleppen oder besonderer Inanspruchnahme entstehen. Der Kostenbescheid ist ein eigener Verwaltungsakt und muss von der zugrunde liegenden Maßnahme unterschieden werden.

Rechtsfolgen und praktische Bedeutung

Der Adressat kann Kosten nur im gesetzlichen Umfang schulden. Rechtswidrigkeit der Grundmaßnahme kann die Kostenforderung beeinflussen. Gegen den Verwaltungsakt stehen je nach Landesrecht Widerspruch oder unmittelbar Anfechtungsklage offen.

Abgrenzung

Polizeikosten sind weder Strafe noch Bußgeld. Sie sollen Verwaltungsaufwand oder Auslagen decken. Bei rechtmäßiger Inanspruchnahme eines Nichtverantwortlichen kann statt einer Kostenpflicht ein Entschädigungsanspruch bestehen.

Beispiel

Die Polizei lässt ein verbotswidrig parkendes Fahrzeug abschleppen. Die Behörde verlangt Abschleppauslagen und Verwaltungsgebühren durch Kostenbescheid. Der Halter kann Grundmaßnahme, Kostenschuldnerschaft und Höhe überprüfen lassen.

Häufige Fragen

Ist jeder Polizeieinsatz kostenpflichtig?

Nein. Kosten dürfen nur auf einer gesetzlichen Grundlage und für kostenfähige Maßnahmen erhoben werden.

Wer muss zahlen?

Das bestimmt das jeweilige Kostenrecht; häufig kommen Verantwortlicher, Veranlasser oder Begünstigter in Betracht.

Kann man den Kostenbescheid anfechten?

Ja. Statthafter Rechtsbehelf und Frist richten sich nach dem anwendbaren Verfahrensrecht.

Verwandte Begriffe und Quellen

Bayerisches Kostengesetz, verwaltungsrecht-faq.de und verkehrsrecht-faq.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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