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Verfassungsurkunde von 1808

Die Verfassungsurkunde von 1808, amtlich als Konstitution für das Königreich Baiern bezeichnet, war die am 1. Mai 1808 erlassene erste geschriebene Verfassung des neu geordneten bayerischen Königreichs. Sie bündelte Reformen zur Vereinheitlichung des Staates und enthielt grundlegende Zusicherungen für den Staatsbürger, etwa persönliche Sicherheit, Eigentumsschutz und Gewissensfreiheit. Die vorgesehene Nationalrepräsentation wurde nicht verwirklicht. Die Konstitution blieb eine monarchisch erlassene Ordnung und wurde 1818 durch eine neue Verfassung ersetzt.

Reformordnung des Königreichs

Die Konstitution sollte die unterschiedlich geprägten Territorien Bayerns rechtlich und organisatorisch zusammenführen. Organische Edikte und weitere Vorschriften konkretisierten die Reformen. Rechtliche Gleichheit und administrative Vereinheitlichung bedeuteten dabei noch keine demokratische Mitbestimmung nach heutigen Maßstäben.

Beispiel

Ein früherer territorialer Sonderstatus wird im Zuge der Reformen durch eine einheitliche Staatsordnung ersetzt. Der Untertan gewinnt rechtliche Sicherungen; daraus folgt jedoch kein modernes parlamentarisches Wahlrecht.

FAQ

Ist Konstitution ein anderer Name?

Ja. Gemeint ist hier die Konstitution des Königreichs von 1808.

Trat die geplante Volksvertretung zusammen?

Die vorgesehene Nationalrepräsentation wurde nicht umgesetzt.

Darf man heutige Grundrechte gleichsetzen?

Nein. Inhalt, Grenzen und Durchsetzung müssen aus dem damaligen Recht erklärt werden.

Verwandte Begriffe

Mediatisierung · Säkularisation · Naturrechtskodifikation · Verfassungsbindung · Gesetzgeber

Quellen und weiterführende Informationen

Bayerischer Landtag: Verfassungs- und Parlamentsgeschichte · Schlussbestimmungen der Bayerischen Verfassung

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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