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Internationaler Strafgerichtshof (IStGH)

Der Internationale Strafgerichtshof, abgekürzt IStGH, ist ein ständiges internationales Strafgericht mit Sitz in Den Haag. Er verfolgt natürliche Personen wegen Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und des Verbrechens der Aggression. Grundlage ist das Römische Statut. Der Gerichtshof ergänzt nationale Strafjustiz und wird grundsätzlich nur tätig, wenn zuständige Staaten nicht willens oder nicht in der Lage sind, ernsthaft zu ermitteln oder zu verfolgen. Er ist institutionell von den Vereinten Nationen unabhängig.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit hängt insbesondere von Tat, Zeitpunkt, Territorium oder Staatsangehörigkeit sowie einer wirksamen Verfahrenseinleitung ab. Auch der UN-Sicherheitsrat kann eine Situation an den Gerichtshof verweisen.

Komplementaritätsprinzip

Nationale Gerichte haben Vorrang. Der IStGH greift ein, wenn ein nationales Verfahren fehlt oder nicht ernsthaft geführt wird. Er ist deshalb kein allgemeines Berufungsgericht über nationale Strafurteile.

Beispiel

In einem Vertragsstaat werden mutmaßlich systematische Angriffe auf die Zivilbevölkerung begangen, ohne dass ernsthafte nationale Ermittlungen stattfinden. Der IStGH kann unter Voraussetzungen zuständig sein.

Häufige Fragen

Verurteilt der IStGH Staaten?

Nein. Er entscheidet über individuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit natürlicher Personen.

Ist jeder Staat Vertragspartei?

Nein. Die Mitgliedschaft im Römischen Statut ist nicht universell.

Verwandte Begriffe

Internationaler Gerichtshof, Völkerstrafrecht, Völkermord, Kriegsverbrechen, Römisches Statut.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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