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Le-Chapelier-Gesetz

Das Le-Chapelier-Gesetz ist ein französisches Gesetz von 1791, das berufsbezogene Zusammenschlüsse und kollektive Absprachen über Arbeitsbedingungen bekämpfte. Benannt nach dem Abgeordneten Isaac René Guy Le Chapelier, sollte es die Wiederbildung aufgehobener Korporationen verhindern und individuelle Vertragsbeziehungen sichern. Zugleich hinderte es Arbeiter an gemeinsamer Interessenvertretung und erfasste auch Zusammenschlüsse auf Arbeitgeberseite. Es steht damit für einen historischen Konflikt zwischen individueller wirtschaftlicher Freiheit und kollektiver Organisation; eine moderne Gewährleistung der Koalitionsfreiheit enthielt es nicht.

Individuelle Freiheit und kollektives Verbot

Die Revolution beseitigte ständische Berufsbeschränkungen. Das Le-Chapelier-Gesetz ging darüber hinaus, indem es gemeinsame berufliche Interessenorganisation als unzulässige Zwischenmacht zwischen Bürger und Allgemeinheit behandelte. Dadurch wurde gerade der gemeinsame Kampf um bessere Löhne behindert. Die Aufhebung von Zunftprivilegien und die Anerkennung gewerkschaftlicher Freiheit sind folglich unterschiedliche Entwicklungsschritte. Die heutige Koalitionsfreiheit darf nicht in das damalige Freiheitsverständnis hineingelesen werden.

Beispiel

Arbeiter desselben Handwerks vereinbaren, nur noch zu einem gemeinsam festgelegten Mindestlohn zu arbeiten. Das Gesetz richtete sich gegen solche berufsbezogenen Zusammenschlüsse und Absprachen. Der einzelne Arbeitsvertrag wurde gegenüber kollektiver Interessenvertretung bevorzugt.

FAQ

Schaffte das Gesetz allein die Zünfte ab?

Die Aufhebung der Berufskorporationen war bereits durch die Allarde-Gesetzgebung eingeleitet. Das Le-Chapelier-Gesetz bekämpfte insbesondere ihre Wiederbildung und berufliche Koalitionen.

War es ein Gewerkschaftsschutzgesetz?

Nein. Es behinderte die kollektive Interessenvertretung von Arbeitern.

Betraf es nur Arbeitnehmer?

Die Verbotsidee erfasste auch berufsbezogene Zusammenschlüsse und Absprachen auf Arbeitgeberseite.

Verwandte Begriffe

Rechtsgeschichte · Koalitionsfreiheit · Arbeitskampffreiheit · Tarifautonomie · Tarifvertrag · Arbeitsrecht

Quellen und weiterführende Informationen

Parlamentsarchiv: Bericht Le Chapeliers vom 14. Juni 1791 · Assemblée nationale: historische Entwicklung kollektiver Interessenvertretung · Zum Vergleich: heutiges deutsches Arbeitsrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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