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Actio empti

Die Actio empti ist die Klage des Käufers aus dem römischen Kaufvertrag gegen den Verkäufer. Sie gehört zu den Klagen nach Treu und Glauben und dient der Durchsetzung der aus dem Kauf geschuldeten Pflichten. Ihr Umfang richtet sich nach dem vereinbarten Geschäft, der maßgeblichen historischen Rechtslage und der richterlichen Bewertung des geschuldeten Verhaltens. Sie ist eine schuldrechtliche Klage und bewirkt nicht selbst den Eigentumsübergang an der gekauften Sache.

Käuferklage aus dem Kaufvertrag

Der römische Kaufvertrag begründet Verpflichtungen, deren Durchsetzung von der dinglichen Zuordnung der Sache zu unterscheiden ist. Die Actio empti eröffnet dem Käufer Rechtsschutz wegen der Verkäuferpflichten. Ihr historischer Inhalt darf nicht schematisch mit dem heutigen gesetzlichen System der Sachmängelrechte gleichgesetzt werden. Die Klage des Verkäufers aus demselben Vertrag heißt Actio venditi.

Beispiel

A kauft von B eine Sache und zahlt den vereinbarten Preis. B verletzt eine nach dem römischen Kaufrecht geschuldete Verkäuferpflicht. A kann seine daraus folgenden Interessen unter den jeweiligen Voraussetzungen mit der Actio empti verfolgen.

FAQ

Wer erhebt diese Klage?

Der Käufer gegen den Verkäufer.

Ist sie eine Eigentumsklage?

Nein. Sie knüpft an Pflichten aus dem Kaufvertrag an.

Welche Rolle spielt Treu und Glauben?

Als bonae fidei iudicium erlaubt sie die Bewertung des vertraglich geschuldeten Verhaltens nach Treu und Glauben.

Verwandte Begriffe

Römisches Recht · Rechtsgeschichte · Corpus Iuris Civilis · Anspruch · Eigentum · Rechtsgeschäft

Quellen und weiterführende Informationen

Gaius, Institutionen, Buch 4 · Justinian, Institutionen, Buch 3 · Zivilrecht-FAQ: Verträge

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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