Actio venditi
Die Actio venditi ist die Klage des Verkäufers aus dem römischen Kaufvertrag gegen den Käufer. Sie dient insbesondere der Durchsetzung der geschuldeten Kaufpreiszahlung und weiterer Pflichten aus dem konkreten Kauf. Als Klage nach Treu und Glauben berücksichtigt sie die vertragliche Beziehung in ihrem rechtlichen Zusammenhang. Ihre Voraussetzungen und ihr Umfang sind historisch einzuordnen. Sie unterscheidet sich von einer dinglichen Herausgabeklage und vom Rechtsschutz des Käufers durch die Actio empti.
Verkäuferklage und Vertragspflichten
Kauf und Verkauf begründen im römischen Recht wechselseitige Verpflichtungen. Die Verkäuferklage richtet sich gegen den Vertragspartner, nicht automatisch gegen jeden Besitzer der Sache. Welche Nebenpflichten und Gegeninteressen berücksichtigt werden, bestimmt sich nach der jeweiligen Rechtslage. Moderne Ansprüche aus § 433 BGB können den Vergleich erleichtern, sind aber keine unveränderte Fortsetzung der historischen Klage.
Beispiel
B verkauft A eine Sache; A lässt den vereinbarten Preis unbezahlt. B verfolgt seine Kaufpreisforderung mit der Actio venditi. Eine Streitfrage über das Eigentum an der Sache wird durch diese persönliche Vertragsklage nicht allein beantwortet.
FAQ
Wer ist Kläger?
Der Verkäufer, der Käuferpflichten aus dem Kaufvertrag geltend macht.
Geht es nur um Eigentum?
Nein. Im Mittelpunkt stehen schuldrechtliche Vertragspflichten.
Gilt die Klage heute unmittelbar als BGB-Anspruch?
Nein. Das geltende deutsche Kaufrecht besitzt eigene Anspruchsgrundlagen.
Verwandte Begriffe
Römisches Recht · Rechtsgeschichte · Corpus Iuris Civilis · Anspruch · Rechtsgeschäft · Eigentum
Quellen und weiterführende Informationen
Gaius, Institutionen, Buch 4 · Justinian, Institutionen, Buch 3 · § 433 BGB · Zivilrecht-FAQ: Verträge
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.