Zahlungsfrist nach EGMR-Urteil
Die Zahlungsfrist nach EGMR-Urteil ist der Zeitraum, innerhalb dessen der verantwortliche Staat die zugesprochene gerechte Entschädigung leisten muss. Der Gerichtshof bestimmt die Frist im Urteil; regelmäßig beträgt sie drei Monate ab dessen Endgültigkeit und Bindungswirkung. Nach Fristablauf können die im Urteil vorgesehenen Verzugszinsen entstehen. Maßgeblich ist die konkrete Zahlungsanordnung, nicht allein das Datum der Urteilsverkündung….